Signal ZahnTOP : Preis- und Leistungsverzeichnis Nachteil ?

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Signal ZahnTOP : Preis- und Leistungsverzeichnis Nachteil ?

Beitragvon RG0505 » 7. Mär 2016, 13:11

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir bei Ihnen die Unterlagen für den Tarif Signal ZahnTOP angefordert. Herzlichen Dank für die schnelle Zusendung!
Eine Frage habe ich dazu noch. In den FAQ steht:

1.2 Gibt es ein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis?

Ja, es gibt ein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Signal Krankenversicherung a. G. berechnet die Erstattungen für Material- und Laborkosten nur auf der Basis des für diesen Tarif gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses.


Heißt das, dass wenn der Zahnarzt etwas macht, was nicht in dem Preis- und Leistungsverzeichnis steht, wird das von der Versicherung auch nicht bezahlt???
Das wäre ja ein Minuspunkt… :(
Oder hat das Preis- und Leistungsverzeichnis auch Vorteile für den Kunden, die ich im Moment nicht erkenne?

MfG
RG
RG0505
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Re: Signal ZahnTOP : Preis- und Leistungsverzeichnis Nachtei

Beitragvon Ulrike Reinhardt » 7. Mär 2016, 17:51

Sehr geehrte(r) RG0505,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Wenn ein Versicherer mit einem Preis- und Leistungsverzeichnis arbeitet, dann listet dieses Verzeichnis die Behandlungsmaßnahmen auf, die von der Zahnzusatzversicherung gezahlt werden und legt die dafür erstattungsfähigen Höchstbeträge fest. Es ist zutreffend, dass Maßnahmen, die nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis stehen, auch nicht gezahlt werden. Rechnet ein Zahnarzt einen höheren als den im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Betrag ab, dann kürzt der Versicherer die Auszahlungssumme auf den im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Höchstbetrag.

Ein Preis- und Leistungsverzeichnis bietet für den Versicherer die Möglichkeit, die Höhe der zukünftigen Behandlungsrechnungen klar kalkulieren zu können. Von dieser Maßnahme verspricht man sich eine langfristige Beitragsstabilität.

Wenn die allgemeinen Behandlungskosten steigen, kann ein Versicherer das Preis- und Leistungsverzeichnis aktualisieren und anpassen, muss es aber nicht.

Kunden, die einen Tarif mit einem Preis- und Leistungsverzeichnis wählen, haben Aussicht auf eine höhere Beitragsstabilität. Im Gegenzug müssen sie damit rechnen, dass einzelne Behandlungsmaßnahmen nicht erstattet werden oder dass bei der Erstattung der Rechnungen einzelne Rechnungspositionen auf den im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Höchstbetrag gekürzt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Reinhardt
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Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
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Re: Signal ZahnTOP : Preis- und Leistungsverzeichnis Nachtei

Beitragvon Marienstatue » 8. Mär 2016, 09:57

Mit meinem Zahnarzt kann ich reden. Er berechnet nur soviel, wie die ZZV auch erstattet.
Der Rest meiner Familie ist in der privaten KV und die Ärzte berechnen auch nur soviel wie erstattet wird.
Vielleicht haben wir auch Glück bei der Arztwahl gehabt.
Also immer das Gespräch suchen und wenn der Arzt dann doch höher berechnen sollte, weiß man Bescheid.
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Re: Signal ZahnTOP : Preis- und Leistungsverzeichnis Nachtei

Beitragvon Stollen » 9. Mär 2016, 11:09

Ich bin auch in einem Tarif versichert, bei dem es ein Preis- Leistungsverzeichnis gibt (bei der Allianz).
Ich habe mir nie ernsthaft darüber Gedanken gemacht, denn mich haben damals beim Abschluss einfach die Leistungen überzeugt.
Inzwischen habe ich schon einige Rechnungen eingereicht und es war nie ein Problem, die Sachen erstattet zu bekommen.
Wie gesagt, es ist zwar eine andere Versicherung, aber nach meiner Erfahrung macht ein Preis- Leistungsverzeichnis gar nichts aus.
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