Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir bei Ihnen die Unterlagen für den Tarif Signal ZahnTOP angefordert. Herzlichen Dank für die schnelle Zusendung!
Eine Frage habe ich dazu noch. In den FAQ steht:
1.2 Gibt es ein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis?
Ja, es gibt ein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Signal Krankenversicherung a. G. berechnet die Erstattungen für Material- und Laborkosten nur auf der Basis des für diesen Tarif gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses.
Heißt das, dass wenn der Zahnarzt etwas macht, was nicht in dem Preis- und Leistungsverzeichnis steht, wird das von der Versicherung auch nicht bezahlt???
Das wäre ja ein Minuspunkt…
Oder hat das Preis- und Leistungsverzeichnis auch Vorteile für den Kunden, die ich im Moment nicht erkenne?
MfG
RG