von Lars Meinhold » 4. Mär 2016, 10:38
Sehr geehrter barcode,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Bei manchen Versicherern kann in der Tat ein Leistungsausschluss vereinbart werden, wenn bei Antragstellung bereits eine Behandlungsmaßnahme läuft oder angeraten ist.
Um einen individuellen Leistungsausschluss vereinbaren zu können, müsste aber zuvor eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Die Anträge zum Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE sehen jedoch keine Gesundheitsfragen vor, daher kann auch kein separater Leistungsausschluss vereinbart werden. Die ERGO Direkt Krankenversicherung AG hat daher bereits in den Versicherungsbedingungen die pauschale Regelung zum Leistungsausschluss aufgenommen.
Wenn bei Antragstellung bereits eine Zahnbehandlungsmaßnahme (nicht die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen) oder eine Zahnersatzmaßnahme medizinisch notwendig, angeraten oder geplant ist, dann ist diese bereits vor Antragstellung medizinisch notwendig gewordene Behandlungsmaßnahme generell nicht mitversichert, eine Antragstellung wäre jedoch möglich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
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