Fehlende Zähne mitversichern

Seit dem 17. Januar 2008 bieten wir unseren Kunden und allen Interessenten dieses Forum.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu aktuellen Testsiegern, Versicherungsvergleichen
und vielen weiteren Details einer Zahnzusatzversicherung.

Wir freuen uns über Ihre rege Beteiligung.

Fehlende Zähne mitversichern

Beitragvon Veit K. » 25. Feb 2016, 07:13

Ich habe mal eine Frage.
In Ihrer Darstellung lese ich immer wieder „fehlende Zähn mitversichern“. Was genau bedeutet das eigentlich?
Ich habe eine Zahnlücke und die Versicherung bezahlt mir dafür einen Zahnersatz, also z. B. ein Implantat??

Das kann doch gar nicht sein – das rechnet sich doch gar nicht für die Versicherung!!

Veit
Veit K.
Mitglied
 
Beiträge: 1
Registriert: 1. Feb 2016, 10:46

Re: Fehlende Zähne mitversichern

Beitragvon Britta » 25. Feb 2016, 14:43

Hallo Veit,
doch, genau so geht das:
Ich bin bei der DKV versichert und genau für den von Dir geschilderten Fall habe ich eine Erstattung bekommen. :D
Britta
Britta
Mitglied
 
Beiträge: 2
Registriert: 25. Feb 2016, 14:32

Re: Fehlende Zähne mitversichern

Beitragvon Ulrike Reinhardt » 29. Feb 2016, 09:05

Sehr geehrter Veit,

Ein fehlender Zahn ist noch lange keine Grund keine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Viele Versicherer haben in ihren Tarifen Möglichkeiten geschaffen, dass der Kunde auch einen, zwei oder mehr fehlende Zähne mitversichern kann. Somit wird dem Versicherungsnehmer die Chance geboten, die Lücken in seinem Gebiss behandeln zu lassen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, fehlende Zähne in einer Zahnzusatzversicherung mitzuversichern:

1. Sie zahlen für jeden fehlenden, nicht ersetzten Zahn einen zusätzlichen Beitrag.
Mit diesem Risikoeinschlussbeitrag werden die bestehenden Zahnlücken schnell und unkompliziert mitversichert, ohne dass die in den Anfangsjahren zur Verfügung stehenden Erstattungsleistungen eingeschränkt werden. Der Mehrbeitrag ist während der gesamten Versicherungsdauer zu bezahlen, also auch dann, wenn die heute noch fehlenden Zähne später ersetzt sind.

2. Sie stimmen einer individuellen Leistungsstaffel zu.
Das bedeutet: Die Höhe der Erstattungsleistung hängt in den Anfangsjahren davon ab, wie viele fehlende, nicht ersetzte Zähne Sie haben. Mit dieser Leistungsstaffel wird die zur Verfügung stehende Erstattungsleistung also in den ersten Jahren eingeschränkt.


Grundsätzlich gilt, dass Maßnahmen, die bereits vor Versicherungsbeginn geplant oder angeraten waren, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Dies gilt natürlich für den Zahnersatz, mit dem eine Zahnlücke geschlossen werden soll, wie für alle anderen zahnmedizinischen Maßnahmen gleichermaßen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Reinhardt
Nutzen Sie unseren umfangreichen Vergleich der Zahnversicherungen.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.
Benutzeravatar
Ulrike Reinhardt
Mitglied
 
Beiträge: 257
Registriert: 22. Jan 2008, 16:52


Zurück zu Zahnzusatzversicherung Fragen-Forum

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot], Majestic-12 [Bot] und 1 Gast

cron