Hallo Team, ich bin am Verzweifeln mit der Barmenia.
Aktuell habe ich bei der Barmenia den Tarif ZG+.
Von meiner Krankenversicherung habe ich auf Antrag einen Härtefallzuschuss bekommen. Die Barmenia hat nun ihre eigene Leistung um diesen Mehrbetrag gekürzt, so dass der Auszahlungsbetrag der Barmenia exakt so hoch ist, wie ohne Härtefallzuschuss. Das bedeutet schlussendlich, dass die Barmenia der Nutznießer der GKV-Leistung ist.
Der Tarif erstattet laut Versicherungsbedingungen: Rechnungsbetrag ./. 85 % ./. Vorleistung der GKV ohne Bonus = Auszahlungsbetrag. Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überstiegen werden.
Nun wurde mir bei der letzten Leistungsabrechnung die Differenz zwischen dem 30% Bonus und dem Härtefallzuschuss abgezogen, mit der Begründung, der Härtefallzuschuss sei kein Bonus. Ich habe schon 3x Widerspruch eingelegt und darum gebeten, mir die entsprechende Versicherungsklausel zu nennen, was nicht erfolgt ist. Die Barmenia beharrt stur darauf, dass der Härtefallzuschuß "KEIN BONUS" sei und deshalb auch nicht als solcher behandelt wird.
Interessant dabei ist, dass ich im Jahr 2010 noch den teureren Tarif ZG hatte (mit angeblich den gleichen Leistungen). Damals wurde die Vorleistung der GKV ohne Bonus und ohne Härtefallzuschuss in Abzug gebracht (also der Festzuschussbetrag).
Die interessante Stellungnahme der Barmenia lautet:
" ... Ein Härtefall stellt keinen Bonus im eigentlichen Sinne dar (der Bonus wird
geleistet, sofern eine regelmäßige jährliche Kontrolle statt gefunden hat). Die Erhöhung der gesetzlichen Krankenkasse
wurde in Ihrem Fall auf Grund Ihres Einkommens vorgenommen. Entgegenkommend haben Sie jedoch bereits einen
verminderten Vorleistungsbetrag abgezogen bekommen, da aus Ihren Unterlagen ersichtlich war, dass eine regelmä-
ßige Vorsorge stattgefunden hat.
Mit der Leistungsabrechnung ...aus dem Jahr 2010 haben Sie den einfachen Festzuschuss als Vorleistung
abgezogen bekommen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahme und legt keine Grundlage für weitere Leistungsansprüche.
Entgegenkommend wird auf eine nachträgliche Korrektur und somit Rückforderung verzichtet.
Was kann ich tun bzw. an wen kann ich mich wenden? Es geht um einen Betrag von 190 Euro. Der Hinweis auf ein "Entgegenkommen" ist meines Erachtens eine Frechheit. Warum dürfen Versicherungen willkürlich etwas "behaupten" ohne die entsprechenden Vetragsklauseln zu nennen?
Vielen Dank!
M. Kraus