Liebes Forum,
vor ca. 4-5 Jahren habe ich zwei Zähne gezogen bekommen; mein Zahnarzt hat mir keinen Zahnersatz angeraten, ich bin dann aber von mir aus zu einem Kieferorthopäden gegangen; der hat ein Röntgenbild angefertigt und mit mir eine mögliche Behandlung besprochen. Ich habe dies dann nicht weiter verfolgt und im September 2013 bei der DKV eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (Tarife KDBE + KDT85) und die beiden fehlenden Zähne angegeben und dafür dann auch einen erhöhten Tarif bezahlt. Ich würde die beiden fehlenden Zähne nun durch Implantate ersetzen. Meine Fragen sind nun:
a) Stimmt es, dass die drei Kalenderjahre Wartezeit mit 01.01.2016 abgelaufen sind!? Oder ist dies erst im September 16 der Fall?
b) Zähne, für die ein Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss festgestellt wurde, sind ja nicht versichert. Bei wem fragt nun die Zahnzusatz-Krankenversicherung konkret hierzu nach!? Bei meinem aktuellen Zahnarzt, der mir damals auch die beiden Zähne gezogen hat oder bei meiner Krankenversicherung? Was ist, wenn ich jetzt zu einem ganz anderen Kieferorthopäden gehen würde?
c) Macht es Sinn bzw. ist es notwendig vor dem Start einer Behandlung den Kieferorthopäden von damals und meinen aktuellen Zahnarzt nachzufragen, was in die Krankenakte eingetragen wurde?
Das Problem ist ja die Auslegung von "Behandlungsbedarf". D.h. wenn man mit einem fehlenden Zahn zu einem Kieferorthopäden geht, dann stellt dieser doch immer "Behandlungsbedarf" fest....
Danke für die Rückmeldung!