Fehlende Zähne ersetzen DKV KDBE + KDT85

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Fehlende Zähne ersetzen DKV KDBE + KDT85

Beitragvon mstern » 16. Jan 2016, 23:42

Liebes Forum,
vor ca. 4-5 Jahren habe ich zwei Zähne gezogen bekommen; mein Zahnarzt hat mir keinen Zahnersatz angeraten, ich bin dann aber von mir aus zu einem Kieferorthopäden gegangen; der hat ein Röntgenbild angefertigt und mit mir eine mögliche Behandlung besprochen. Ich habe dies dann nicht weiter verfolgt und im September 2013 bei der DKV eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (Tarife KDBE + KDT85) und die beiden fehlenden Zähne angegeben und dafür dann auch einen erhöhten Tarif bezahlt. Ich würde die beiden fehlenden Zähne nun durch Implantate ersetzen. Meine Fragen sind nun:
a) Stimmt es, dass die drei Kalenderjahre Wartezeit mit 01.01.2016 abgelaufen sind!? Oder ist dies erst im September 16 der Fall?
b) Zähne, für die ein Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss festgestellt wurde, sind ja nicht versichert. Bei wem fragt nun die Zahnzusatz-Krankenversicherung konkret hierzu nach!? Bei meinem aktuellen Zahnarzt, der mir damals auch die beiden Zähne gezogen hat oder bei meiner Krankenversicherung? Was ist, wenn ich jetzt zu einem ganz anderen Kieferorthopäden gehen würde?
c) Macht es Sinn bzw. ist es notwendig vor dem Start einer Behandlung den Kieferorthopäden von damals und meinen aktuellen Zahnarzt nachzufragen, was in die Krankenakte eingetragen wurde?

Das Problem ist ja die Auslegung von "Behandlungsbedarf". D.h. wenn man mit einem fehlenden Zahn zu einem Kieferorthopäden geht, dann stellt dieser doch immer "Behandlungsbedarf" fest....

Danke für die Rückmeldung!
mstern
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Re: Fehlende Zähne ersetzen DKV KDBE + KDT85

Beitragvon Ulrike Reinhardt » 18. Jan 2016, 10:39

Sehr geehrte(r) mstern,

gerne beantworte ich Ihre Fragen, soweit dies auf der Basis Ihrer bisherigen Angaben möglich ist.

Sie schreiben, dass Sie im September 2013 eine Versicherung abgeschlossen haben, aber nicht, zu wann diese Versicherung begonnen hat.
Wenn Sie im September 2013 eine Versicherung mit Beginn 01.01.2014 abschließen, dann sind Sie noch im dritten Kalenderjahr.
Wenn Ihr Vertrag noch in den Monaten Oktober bis Dezember 2013 begonnen hat, dann sind mit Ablauf des Jahres 2015 drei Kalenderjahre abgelaufen.

Im Regelfall fragt die Zahnzusatzversicherung immer bei dem aktuellen Zahnarzt nach. Wurde dieser innerhalb der letzten 24 bis 36 Monate gewechselt,
auch bei dem Vorbehandler. Eine Krankenkassenanfrage ist äußert selten.

Warum sind Sie wegen gezogener Zähne, die nun durch Implantate ersetzt werden sollen, zu einem Kieferorthopäden gegangen?
Kieferorthopäden befassen sich - vereinfacht ausgedrückt - mit Zahn-,Gebiss- und Kiefergelenks-Schief- und Fehlstellungen und nicht mit der Anfertigung von Zahnersatz.
Waren Sie evtl. bei einem Mund- Kiefer- Gesichts-Chirurgen? Diese überprüfen - ebenfalls vereinfacht ausgedrückt - die Machbarkeit von Implantationen und übernehmen je nach Implantationsverfahren den "Einbau" der Implantatträger in den Kieferknochen. Auf diesen Implantatträgern wird der Zahnarzt dann später den künstlichen Zahnersatz aufbauen.

Vor Behandlungsbeginn sollten Sie unbedingt einen Heil- und Kostenplan (HKP) anfertigen lassen. Dieser gilt Ihrer eigenen Kostenübersicht, zudem müssen Sie einen HKP bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit reichen Sie den HKP auch bei der DKV ein, um vor Behandlungsbeginn genau zu wissen, welchen Kostenanteil die DKV tragen wird.

Wenn Sie hier den selben Mund- Kiefer-Gesichts-Chirurgen angeben, vom dem Sie bereits einen alten Heil- und Kostenplan vorliegen haben, dann wird dieser
der DKV auf Nachfrage sicherlich bestätigen, wann Sie das erste Mal bei ihm waren, wodurch die DKV von dem vorvertraglichen Behandlungsbedarf informiert werden würde.

Wenn Sie bei einem Kieferorthopäden waren, weil Sie prüfen lassen wollten, ob sich durch die zwei gezogenen Zähne mehr Platz im Kiefer ergibt, sodass jetzt ausreichend Platz da ist, um eine ggf. bestehenden Zahnfehlstellung beheben zu lassen, von der Sie jetzt aber Abstand genommen haben, dann ist der HKP zur Anfertigung von Implantaten deutlich unkritischer, weil der Kieferorthopäde in die weitere Implantationsbehandlung nicht einbezogen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Reinhardt
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Re: Fehlende Zähne ersetzen DKV KDBE + KDT85

Beitragvon mstern » 19. Jan 2016, 13:28

Vielen Dank für die umfassende Antwort; dies ist wirklich sehr hilfreich.
Der Vertrag hat am 1. September begonnen und somit ist jetzt die Wartefrist abgelaufen. Mein Zahnarzt, den ich seit vielen Jahren habe und mir die fehlenden Zähne gezogen hat, hat mir nie zu Implantaten oder ähnlichem geraten. Ich werde ihn jetzt aber um eine Kopie meiner Patientenakte bitten; damit kann ich dann besser abschätzen, ob meine Versicherung einen Zuschuss leistet oder nicht.
Der Kieferorthopäde war tatsächlich ein renommierter Kieferchirurg in Köln und ich bin auf eigene Faust dahin gegangen um mich über eine mögliche Behandlung beraten zu lassen... Dies war wohl ein Fehler, weil ein Kieferchirurg einem Patienten mit einem fehlenden Zahn ja wohl immer zu einem Implantat rät. Im Restaurant bekommt man ja auch immer eine Speisekarte und die Empfehlung etwas zu essen.... Wenn ich mich bei eben diesem Arzt jetzt behandeln lassen würde, dann macht es wohl auch Sinn, vorher einmal nachzufragen, was er in meiner Krankenakte damals hinein geschrieben hat.
mstern
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