von Lars Meinhold » 15. Jan 2016, 15:13
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Wie Sie den Beiträgen bereits entnehmen können, verfahren die Versicherer sehr unterschiedlich, wenn der Antragsteller bereits eine Aufbissschiene trägt. Es kann sein, dass der Antrag ohne Erschwernisse angenommen wird, es ist aber auch möglich, dass ein Leistungsausschluss vereinbart werden muss.
Unterschiedlich verhalten sich die Versicherer auch in einem Fall, wie ihn "Morgenticker" angedeutet hat. Wenn irgendwann nach Antragstellung Zahnersatz medizinisch notwendig ist, kann geprüft werden, inwieweit die dann notwendig werdenden Zahnersatzleistungen eine Folge des bei Antragstellung bereits bestehenden Bruxismus / Knirschens sein könnten. Möglich ist dann in der Tat, dass der Versicherer von der Leistung befreit ist.
Im selben Fall kann ein anderer Versicherer aber Leistungen erbringen, weil der Zahn jetzt erstmalig mit Zahnersatz versorgt werden muss.
Bitte setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir dann gemeinsam einen Tarif finden, der unter Ihren individuellen Voraussetzungen alle Ihre Leistungswünsche berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.