Bruxismus : Ablehnung Zahnzusatzversicherung ?

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Bruxismus : Ablehnung Zahnzusatzversicherung ?

Beitragvon Rot_Grün » 12. Jan 2016, 12:29

Hallo,
bei mir wurde vor einiger Zeit Bruxismus (Zähneknirschen) festgestellt. Ich habe deshalb eine Knirscherschiene bekommen und einige Behandlungen beim Physiotherapeuten. Alles ist jetzt soweit in Ordnung und meine Nackenbeschwerden sind auch deutlich besser geworden.

Jetzt meine Frage: Gilt die Diagnose Bruxismus bei einer Zahnzusatzversicherung als Vorerkrankung? Kann es dazu führen, dass die Versicherung mich ablehnt?
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Re: Bruxismus : Ablehnung Zahnzusatzversicherung ?

Beitragvon zahnlücke » 12. Jan 2016, 14:00

@ Rot_Grün
Ich habe auch schon lange eine Aufbissschiene und meine Versicherung (ERGO Direkt) hat gar nicht gefragt, ob ich eine habe!
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Re: Bruxismus : Ablehnung Zahnzusatzversicherung ?

Beitragvon Marion » 13. Jan 2016, 13:34

@ Rot_Grün
Bei mir war es anders: Die Schiene musste aus dem Leistungsumfang herausgenommen werden und ich musste das bestätigen / mich damit einverstanden erklären. Bin bei der AXA versichert.
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Re: Bruxismus : Ablehnung Zahnzusatzversicherung ?

Beitragvon Morgenticker » 15. Jan 2016, 09:58

@ Rot_Grün
Viel wichtiger als die Leistungen für Ausbisschienen ist doch:
Wie reagiert die Versicherung, wenn man sich irgendwann mal Kronen „weggeknirscht“ hat?
Bei mir wurde das nämlich dann NICHT bezahlt, weil der Bruxismus schon vor Versicherungsbeginn bestanden hat…
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Re: Bruxismus : Ablehnung Zahnzusatzversicherung ?

Beitragvon Lars Meinhold » 15. Jan 2016, 15:13

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Wie Sie den Beiträgen bereits entnehmen können, verfahren die Versicherer sehr unterschiedlich, wenn der Antragsteller bereits eine Aufbissschiene trägt. Es kann sein, dass der Antrag ohne Erschwernisse angenommen wird, es ist aber auch möglich, dass ein Leistungsausschluss vereinbart werden muss.

Unterschiedlich verhalten sich die Versicherer auch in einem Fall, wie ihn "Morgenticker" angedeutet hat. Wenn irgendwann nach Antragstellung Zahnersatz medizinisch notwendig ist, kann geprüft werden, inwieweit die dann notwendig werdenden Zahnersatzleistungen eine Folge des bei Antragstellung bereits bestehenden Bruxismus / Knirschens sein könnten. Möglich ist dann in der Tat, dass der Versicherer von der Leistung befreit ist.
Im selben Fall kann ein anderer Versicherer aber Leistungen erbringen, weil der Zahn jetzt erstmalig mit Zahnersatz versorgt werden muss.

Bitte setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir dann gemeinsam einen Tarif finden, der unter Ihren individuellen Voraussetzungen alle Ihre Leistungswünsche berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
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