Wurzelbehandlung: Zahlt Zusatzversicherung, wenn GKV zahlt ?

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Wurzelbehandlung: Zahlt Zusatzversicherung, wenn GKV zahlt ?

Beitragvon Mammut » 22. Okt 2015, 11:56

Ich habe eine dringende Frage!
Bei mir muss eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden. Zuerst hieß es, dass die GKV dafür nichts zahlt. Ich sah mich auf der „sicheren Seite“, weil ich eine Zahnzusatzversicherung habe.
Jetzt zahlt aber offenbar die Kasse doch etwas und da sagte mir die Zahnarzthelferin: „Wenn die Kasse zahlt, zahlt die Zusatzversicherung nichts mehr!“
Stimmt das??
Es soll nämlich auch der Laser zum Einsatz kommen und den zahlt die GKV ja ganz sicher nicht…
Bitte um eine schnelle Antwort!
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Re: Wurzelbehandlung: Zahlt Zusatzversicherung, wenn GKV zah

Beitragvon Jennifer Jesper » 22. Okt 2015, 13:13

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Leider schreiben Sie nicht, in welchem Tarif Sie versichert sind. Die Versicherer verfahren unterschiedlich in einer Situation, wie Sie sie beschrieben haben.

Wenn Sie mir den Tarif mitteilen, kann ich Ihnen Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jennifer Jesper
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
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Re: Wurzelbehandlung: Zahlt Zusatzversicherung, wenn GKV zah

Beitragvon Mammut » 23. Okt 2015, 06:52

Guten Morgen Frau Jesper,
hoppla, entschuldigung, daran habe ich nicht gedacht.
Ich bin versichert bei ERGO Direkt, Tarif ZAB+ZAE+ZBB+ZBE.
Mammut
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Re: Wurzelbehandlung: Zahlt Zusatzversicherung, wenn GKV zah

Beitragvon Jennifer Jesper » 23. Okt 2015, 09:55

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Für Wurzelkanalbehandlungen werden im Tarif Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE die Restkosten.

Weitere Leistungen erfolgen für chirurgische Maßnahmen (Wurzelspitzenresektionen), parodontologische Leistungen (auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm), Weichgewebsmaßnahmen, die Behandlung knöcherner parodontaler Defekte sowie für die Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung ist im Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 2410 und 2420 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

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