von Jennifer Jesper » 23. Okt 2015, 09:55
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Für Wurzelkanalbehandlungen werden im Tarif Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE die Restkosten.
Weitere Leistungen erfolgen für chirurgische Maßnahmen (Wurzelspitzenresektionen), parodontologische Leistungen (auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm), Weichgewebsmaßnahmen, die Behandlung knöcherner parodontaler Defekte sowie für die Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung ist im Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 2410 und 2420 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
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