von Ulrike Reinhardt » 7. Okt 2015, 12:55
Sehr geehrte(r) F. Kollmann,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Wenn der Versicherungsbeginn am 01.07.2015 liegt, können Sie für ein Inlay jetzt noch keine Leistungen der DKV in Anspruch nehmen, da die Wartezeit für Zahnersatz (z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen) im Tarif DKV KDT85+KDBE acht Monate beträgt.
Nach Ablauf der Wartezeit erhalten Sie aus dem Tarif DKV KDT85+KDBE 85 % vom Rechnungsbetrag als Erstattung für hochwertige Inlays. Wird ein DKV „goDentis“-Vertragszahnarzt aufgesucht, erhöht sich der Erstattungssatz auf 90 %. Im Tarif DKV KDT85 + KDBE gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Die Material- und Laborkosten werden auf Basis des auch für die gesetzlichen Krankenkassen geltenden BEL II abgerechnet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Reinhardt
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
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