von Lars Meinhold » 16. Sep 2015, 19:41
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Aus dem Tarif AXA DENT Premium-U erhalten Kinder und Jugendliche auch dann 90 % vom Rechnungsbetrag (bis zu 1.000 EUR) für die medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Maßnahmen, die bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begonnen wurden und bei denen generell ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft Kinder und Jugendliche bei Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3, 4 und 5.
Obwohl die gesetzliche Krankenkasse in diesen Fällen 80% bis 90 % sofort und die restlichen 20 % bis 10 % nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung übernimmt, können immer dann Restkosten verbleiben, wenn während der Behandlung Leistungen aus der so genannten Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden. Auf diese Mehrkosten hat ja Ihr Kieferorthopäde hingewiesen.
Die AXA übernimmt bis zu 1.000 EUR während der gesamten Versicherungsdauer für die medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Zusatzleistungen aus der Mehrkostenvereinbarung, ausgenommen sind Aufwendungen für kosmetisch/ästhetische Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
Nutzen Sie unseren umfangreichen Zahnzusatzversicherung Onlinerechner.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.