Sehr geehrte(r) BäFa49,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
In welcher Art und welchem Umfang Gesundheitsfragen gestellt werden, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Tat gibt es auch Versicherer, die gänzlich auf Gesundheitsfragen im Antrag verzichten.
Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf unsere Seite
Zahnzusatzversicherung_ohne_GesundheitsprüfungHier finden Sie eine Auswahl an Gesundheitsfragen und auch Informationen zu den Tarifen ohne Gesundheitsfragen.
Dazu ein Hinweis:
Wenn im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden, dann bedeutet dies jedoch nicht, dass der Versicherer automatisch auch Maßnahmen erstattet, die vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant oder beim Zahnarzt dokumentiert wurden.
Das Ausbleiben von Gesundheitsfragen im Antrag bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Reinhardt