von Thomas Hofstetter » 22. Jan 2008, 21:12
Hallo Klaus,
so pauschal lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten.
Generell gilt eine Wartezeit von 8 Monaten für Zahnersatz.
Einige Versicherer die auch Leistungen für Zahnbehandlung anbieten sehen in Ihren Tarifen hierfür
ebenfalls 8 Monate, andere nur 3 Monate Wartezeit vor.
In welcher Höhe dann Leistungen zur Verfügung stehen hängt zum Einen von der prozentualen Erstattung
innerhalb des Tarifes ab, zum Anderen davon ob in dem Tarif grundsätzlich oder ggf. auch nur aufgrund
eines individuellen Zahnzustandes Leistungsstaffeln für die Anfangsjahre gelten, wie es zum Beispiel
bei den tarifen Barmenia ZG und Conti CEZK der Fall sein könnte, wenn bei Antragstellung Zähne fehlen würden.
Die Hinweise zu prozentualen Erstattungen wie auch zu generellen oder individuellen
Leistungsstaffeln finden Sie in unserem Rechner.
Wenn Sie sich aus der Vielzahl der Möglichkeiten 2 oder 3 Tarife näher ausgesucht
haben können wir die Details gerne auch telefonisch mit Ihnen besprechen.
Aber Ihre Frage ist derzeit noch zu allgemein gehalten, um Sie pauschal für
alle angebotenen Tarife richtig beantworten zu können.
Bei der Klärung weiterer Fragen bin ich Ihnen gerne behilflich
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hofstetter
Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlinerechner zur Zahnzusatzversicherung.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.