Ich bin kurz davor, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Zwei Tarife sind zur Auswahl, einer davon mit Alterungsrückstellungen und einer ohne.
Nachdem es eine Weile gebraucht hat, bis ich verstanden habe, was eine Alterungsrückstellung überhaupt ist , stellt sich mir die Frage:
Kann ich mir die Ansparungen (Rückstellungen), die ich durch den höheren Beitrag ja in „jungen Jahren“ leiste, auszahlen lassen, wenn ich die Versicherung aus irgendwelchen Gründen doch mal kündigen möchte?
Schotte