Kann man Alterungsrückstellungen mitnehmen ?

Seit dem 17. Januar 2008 bieten wir unseren Kunden und allen Interessenten dieses Forum.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu aktuellen Testsiegern, Versicherungsvergleichen
und vielen weiteren Details einer Zahnzusatzversicherung.

Wir freuen uns über Ihre rege Beteiligung.

Kann man Alterungsrückstellungen mitnehmen ?

Beitragvon Schotte » 5. Aug 2015, 15:56

Ich bin kurz davor, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Zwei Tarife sind zur Auswahl, einer davon mit Alterungsrückstellungen und einer ohne.
Nachdem es eine Weile gebraucht hat, bis ich verstanden habe, was eine Alterungsrückstellung überhaupt ist ;) , stellt sich mir die Frage:
Kann ich mir die Ansparungen (Rückstellungen), die ich durch den höheren Beitrag ja in „jungen Jahren“ leiste, auszahlen lassen, wenn ich die Versicherung aus irgendwelchen Gründen doch mal kündigen möchte?
Schotte
Schotte
Mitglied
 
Beiträge: 1
Registriert: 21. Jul 2015, 06:39

Re: Kann man Alterungsrückstellungen mitnehmen ?

Beitragvon Rüdiger K. » 5. Aug 2015, 17:08

Hallo Schotte,
nein, das kannst du nicht.
Solltest du einmal wechseln, sind die Sparanteile weg.
Ohne Verlust zu machen kannst du eigentlich nur einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen abschließen, allerdings steigen bei diesem mit dem Alter die Beiträge stärker an. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung muss man einfach wissen, dass man an den Versicherer gebunden ist - man hat aber auch den Vorteil, dass die Beiträge im Alter nicht so sehr ansteigen. Das muss man einfach abwägen.
Gruß
Rüdiger K.
Rüdiger K.
Mitglied
 
Beiträge: 1
Registriert: 5. Aug 2015, 16:33


Zurück zu Zahnzusatzversicherung Fragen-Forum

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 1 Gast

cron