Implantat – Regelversorgung oder andersartige Versorgung ?

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Implantat – Regelversorgung oder andersartige Versorgung ?

Beitragvon Sternzeichen Krebs » 7. Jul 2015, 10:29

Hallo zusammen,
ich war kürzlich beim Zahnarzt und habe erfahren, dass ich ein Implantat bekommen soll. Für mich kam das völlig überraschend und ich konnte den Ausführungen meines Zahnarztes deswegen kaum folgen.

Regelversorgung? Andersartige Versorgung?
Was heißt das jetzt für das Implantat?
Also was zahlt die gesetzliche Krankenkasse, was meine Zahnzusatzversicherung bei der R+V, was ich?

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Re: Implantat – Regelversorgung oder andersartige Versorgung

Beitragvon ZFA » 7. Jul 2015, 12:57

@ Sternzeichen Krebs
Also ich kann dir zumindest sagen, was Regelversorgung und andersartige Versorgung ist:
Offensichtlich fehlt bei dir ein Zahn bzw. er wird noch gezogen und soll durch ein Implantat ersetzt werden.
Die Regelversorgung wäre in diesem Fall eine Brücke (preiswerte Variante).
Die andersartige Versorgung ist das Implantat (teure Variante).
Von der Kasse bekommst du dann den Festkostenzuschuss dazu, aber dabei werden die Kosten für die Brücke zugrunde gelegt. Mit deiner Versicherung kenne ich mich nicht aus, aber ohne Versicherung müsstest du sicher einen vierstelligen Betrag selbst bezahlen…
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Re: Implantat – Regelversorgung oder andersartige Versorgung

Beitragvon Lars Meinhold » 7. Jul 2015, 13:51

Sehr geehrtes Sternzeichen Krebs,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Die Darstellung von ZFA ist zutreffend.
Implantate gehen weit über die von den gesetzlichen Krankenkassen als ausreichend und zweckmäßig eingestufte Grundversorgung hinaus. Die mit Implantaten verbundenen Kosten werden daher nicht erstattet. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt lediglich einen Festkostenzuschuss von 50 % ohne Bonus und 60-65 % mit Bonus in der Höhe, die für eine Brücke angefallen wäre.

Chirurgische Leistungen und Materialkosten, die anfallen können, wenn ein Kiefer für die Aufnahme von Implantaten vorbereitet werden muss (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial), werden von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls nicht erstattet.

Bei der Erstattung seitens der R+V kommt es darauf an, welchen Tarif Sie gewählt haben. Wenn Sie mir diese Information noch zukommen lassen, kann ich Ihnen gerne mehr Informationen zur Erstattungshöhe geben.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
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Re: Implantat – Regelversorgung oder andersartige Versorgung

Beitragvon Sternzeichen Krebs » 8. Jul 2015, 05:49

@ alle
Erst einmal danke für die ersten Informationen.
@ Herr Meinhold
Mein Tarif heißt R+V Premium U + ZV.
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Re: Implantat – Regelversorgung oder andersartige Versorgung

Beitragvon Lars Meinhold » 8. Jul 2015, 11:14

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage nach der Erstattungshöhe für Implantate aus dem Tarif R+V Premium U + ZV behilflich.

Sie erhalten aus diesem Tarif 90 % vom Rechnungsbetrag als Erstattung für hochwertige Implantate. Es gibt weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.

Hinsichtlich Ihres Eigenanteils, nach dem Sie u.a. ja auch gefragt haben, möchte ich Ihnen unseren Link

Erstattungsbeispiel_Implantat_R+V_Premium_U

empfehlen. Hier finden Sie ein aussagekräftiges Erstattungsbeispiel.

Mit freundlichen Grüßen

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