Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage nach der Erstattungshöhe für Implantate aus dem Tarif R+V Premium U + ZV behilflich.
Sie erhalten aus diesem Tarif 90 % vom Rechnungsbetrag als Erstattung für hochwertige Implantate. Es gibt weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Hinsichtlich Ihres Eigenanteils, nach dem Sie u.a. ja auch gefragt haben, möchte ich Ihnen unseren Link
Erstattungsbeispiel_Implantat_R+V_Premium_Uempfehlen. Hier finden Sie ein aussagekräftiges Erstattungsbeispiel.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold