von Jennifer Jesper » 30. Jun 2015, 14:00
Sehr geehrte(r) fairway,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Es ist zutreffend, dass die gesetzlichen Krankenkassen zahnfarbene Verblendungen der Frontzähne und seitliche Verblendungen im Oberkiefer nur bis zum fünften und im Unterkiefer bis zum vierten Zahn zahlen. Für den von Ihnen genannten sechsten Zahn gäbe es in der Tat keine Erstattung seitens der GKV.
Dagegen sind Verblendungen von Kronen und Brücken im Tarif AXA DENT Komfort-U auch im Seitenzahnbereich zu 75 % erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper
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