Festzuschuss der Krankenkasse

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Festzuschuss der Krankenkasse

Beitragvon Schokofrosch » 26. Jun 2015, 13:00

Guten Tag,
ich verstehe nicht ganz, was im Zusammenhang mit dem Festzuschuss Bonus 20 und Bonus 30 gemeint ist. Wann bekomme ich welchen Zuschuss? Kann sich der Festzuschuss nicht auch verdoppeln?
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Re: Festzuschuss der Krankenkasse

Beitragvon Lars Meinhold » 26. Jun 2015, 16:43

Sehr geehrter Schokofrosch,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Wenn Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig durchführen lassen und sich diese Zahnarztbesuche in Ihrem Bonusheft dokumentieren lassen, erhalten Sie einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz.

Können Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für fünf Jahre in Folge nachweisen, so erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss. Können Sie 10 Jahre in Folge nachweisen, so erhöht sich der Festzuschuss um 30 Prozent.

Eine Verdoppelung des Festzuschusses kann erfolgen, wenn die sog. Härtefallregelung greift. Diese betrifft Patienten mit geringem Einkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
Zuletzt geändert von Lars Meinhold am 12. Okt 2016, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars Meinhold
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Re: Festzuschuss der Krankenkasse

Beitragvon forumssepp » 6. Jul 2015, 14:30

@ Schokofrosch
Vielleicht ist das hier mal interessant, ein Beipiel mit Zahlen:
Ich habe kürzlich ein Inlay bekommen, kostete etwas über 500 EUR.
Ich habe Bonusstufe 30 und die Krankenkasse hat sagenhafte 45 EUR dazu gegeben (liegt nach Auskunft der GKV daran, dass für Inlays kein Festkostenzuschuss vorgesehen ist - bei Kronen z. B. zahlen sie wohl mehr...).
Da war ich dann froh, dass meine Zahnzusatzversicherung den Rest völlig klaglos übernommen hat.
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