von Lars Meinhold » 26. Jun 2015, 16:43
Sehr geehrter Schokofrosch,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Wenn Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig durchführen lassen und sich diese Zahnarztbesuche in Ihrem Bonusheft dokumentieren lassen, erhalten Sie einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz.
Können Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für fünf Jahre in Folge nachweisen, so erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss. Können Sie 10 Jahre in Folge nachweisen, so erhöht sich der Festzuschuss um 30 Prozent.
Eine Verdoppelung des Festzuschusses kann erfolgen, wenn die sog. Härtefallregelung greift. Diese betrifft Patienten mit geringem Einkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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Lars Meinhold am 12. Okt 2016, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.