von Barbara Schwarzer » 29. Apr 2015, 13:10
Sehr geehrter jbc,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Aus dem Sachversicherungsbereich sind vielen Interessenten Kopplungsrabatte bekannt. So bieten diverse Versicherer einen Nachlass von beispielsweise 10 Prozent, wenn mindesten drei Versicherungen (z. B. eine Hausrat-, eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung) bei demselben Unternehmen abgeschlossen wurden.
Die Krankenzusatzversicherung zählt nicht zu den Sachversicherungen, sondern zu den Personenversicherungen. Im Bereich der Personenversicherungen gibt es keine Regelung zu Sammelrabatten oder Beitragsnachlässen. Jede Person wird hier individuell nach ihrem Alter und Gesundheitszustand beurteilt und zahlt einen individuellen, dem jeweiligen Risiko entsprechenden Beitrag.
Auch wenn sich mehrere Familienmitglieder zum gleichen Zeitpunkt für denselben Tarif entscheiden, zahlt jeder seinen eigenen, individuell ermittelten Beitrag.
Im Gegenzug gibt es daher auch keine Verpflichtung, alle Familienmitglieder bei demselben Versicherer zu versichern. Demnach kann für jede Person der Tarif gewählt werden, in dem die jeweils passenden Leistungen enthalten sind. So kann beispielsweise für Kinder ein Tarif, der Leistungen für Kieferorthopädie beinhaltet, passend sein; für Erwachsene sind möglicherweise die Leistungen im Bereich Zahnersatz von größerer Bedeutung.
Gern beraten wir Sie auch telefonisch und finden so gemeinsam den für Sie optimalen Versicherungsschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schwarzer
Nutzen Sie unseren umfangreichen Leistungsvergleich der Zahnzusatzversicherungen.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.