von Thomas Hofstetter » 20. Jan 2008, 20:56
Sehr geehrte Interessentin,
um Ihre Frage klären zu können habe ich Ihnen nachfolgend eine Frage aus dem ARAG Z 100 Antrag
aufgeführt.Insbesondere die Frage 2 a wird für Sie von entscheidender Bedeutung sein.
Dort wird gefragt, ob Behandlungen, notwendig, angeraten oder beabsichtigt sind,
während der Antragstellung geht es dabei um Ihre wahrheitsgemäße Angabe.
Im Zuge einer späteren kieferorthopädischen Maßnahme wird sicherlich auch Ihr behandelnder Arzt angeschrieben
und um Auskunft gemäß Patientenkartei zum Stand vor Antragstellung gebeten.
Gemäß Ihrer Formulierung gehe ich davon aus, dass Sie diese Behandlung wünschen
und in der Vergangenheit wahrscheinlich diesbezüglich auch schon mit Zahnärzten, Kieferorthopäden gesprochen,
und ggf. schon einen Heil- und Kostenplan vorliegen haben, so dass der Behandlungswunsch auch bei Ihren Ärzten schon dokumentiert ist ?
Wenn dies so ist kann eine Antragstellung nur mit zahnärztlichem Befundbericht erfolgen, im Anschluß wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Ausschluß für die Kfo- Maßnahmen vom Versicherer gewünscht.
Ansonsten gilt:
Der ARAG Z 100 zahlt dann zur Kfo Maßnahme dazu, wenn diese medizinisch notwendig ist,
und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht geplant oder beabsichtigt war.
Erfahrungsgemäß ist der in Ihrem Fall zur Behandlung führende Zahnzustand / die
Zahnfehlstellung aber bereits seit ca. 15- 20 Jahren so wie er heute ist und
daher zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht unbekannt.
Ein Auszug aus den FAQ zum ARAg z 100 erhalten Sie hier :
Sollte bei einem Patienten über 18 Jahren Kieferorthopädie angeraten sein, dann ist diese bei medizinischer Notwendigkeit mit 80% erstattungsfähig.
Bitte legen Sie jedoch der ARAG einen Kostenvoranschlag, Röntgenbilder und Kiefermodelle zur Prüfung vor (gilt auch bei Kindern).
Bei der Klärung weiterer Fragen bin ich Ihnen gerne behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hofstetter
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