Sehr geehrte(r) braces,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Bei der Wahl eines Tarifs, der kieferorthopädische Leistungen absichert, sollten Sie darauf achten, welche kieferorthopädischen Indikationsstufen (KIG) der betreffende Tarif berücksichtigt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie einen Tarif wählen, der sowohl bei Einstufung in KIG 2 als auch bei Einstufung in KIG 3, 4 oder 5 Leistungen erbringt.
Ferner ist es wichtig, dass vor Versicherungsbeginn vom Zahnarzt / Kieferorthopäden noch
keine kieferorthopädische Behandlung angeraten und dokumentiert wurde. Ist eine Behandlung bereits
vor Versicherungsbeginn angeraten, erhalten Sie von keinem Versicherer Leistungen.
Unter
Tarife_Kieferorthopädiefinden Sie eine Übersicht der Tarife, die kieferorthopädischen Leistungen anbieten sowie eine Zusammenfassung der entsprechenden Leistungen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold