von Thomas Hofstetter » 20. Jan 2008, 20:47
Sehr geehrte Interessentin,
wenn Sie unseren Rechner benutzen und sich bei den Versicherern Ihrer Wahl
die Leistungen im Detail anzeigen lassen finden Sie im unteren Drittel der Beschreibung
auch einen Hinweis zu den Wartezeiten die der jeweilige Versicherer in den Versicherungsbedingungen festgelegt hat.
Im FAQ Bereich der Zahnzusatzversicherung finden Sie noch diese Ausführung:
Sehen die Tarife Wartezeiten vor ?
Im Regelfall ja, die Wartezeit beträgt dann 3 Monate für Zahnbehandlung, sofern die Tarife überhaupt Zahnbehandlung als separate Leistung anbieten , und die Wartezeit beträgt 8 Monate für Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie.
Bei einigen Tarifen kann die Wartezeit erlassen werden, wenn der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten und innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist, dies sind meistens 2 Wochen nach Antragstellung bis 4 Wochen nach Versicherungsbeginn, ein zahnärztliches Zeugnis beibringt welches dann auch einen behandlungsbedarfsfreien Zahnstatus dokumentiert.
Zudem gibt es Regelleistungstarife die auf GKV Basis-Niveau erstatten, ebenfalls keine Wartezeiten haben, bei denen aber auch bereits zu Versicherungsbeginn fehlende nicht ersetzte Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hofstetter
Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlinerechner zur Zahnzusatzversicherung.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.