von Lars Meinhold » 15. Apr 2014, 17:13
Sehr geehrte(r) K. Rügge,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Aus dem Tarif ARAG Z 90 Bonus erhalten Sie 80 % - 90 % vom Rechnungsbetrag als Erstattung für hochwertige Implantate. 80 % Erstattung erfolgen, wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Sobald Sie durch Ihr Bonusheft jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen aus den fünf vorangegangenen Jahren nachweisen können, erhöht sich der Erstattungsanteil auf 90 %.
Im Tarif ARAG Z 90 Bonus gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind ebenfalls zu 80 % -90 % erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Implantate gehen weit über die von den gesetzlichen Krankenkassen als ausreichend und zweckmäßig eingestufte Grundversorgung hinaus. Die mit Implantaten verbundenen Kosten werden daher nicht erstattet. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt lediglich einen Festkostenzuschuss von 50 % ohne Bonus und 60-65 % mit Bonus in der Höhe, die für eine Brücke angefallen wäre.
Chirurgische Leistungen und Materialkosten, die anfallen können, wenn ein Kiefer für die Aufnahme von Implantaten vorbereitet werden muss (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial), werden von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls nicht erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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