Höchstgrenzen in den Anfangsjahren

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Höchstgrenzen in den Anfangsjahren

Beitragvon 344mkk » 20. Jan 2008, 20:22

Hallo!

Die angegebenen Werte bei den
Höchstgrenzen in den Anfangsjahren"
richten sich nach den Gesamtkosten oder nach den erstatteten Leistungen?
344mkk
Mitglied
 
Beiträge: 1
Registriert: 21. Jan 2008, 09:37

Re: Höchstgrenzen in den Anfangsjahren

Beitragvon Thomas Hofstetter » 20. Jan 2008, 20:28

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Intressent,

die von Ihnen gestellte Frage läßt sich so pauschal nicht beantworten,
da die Versicherer dies unterschiedlich handhaben.

Wenn Sie in unserem Onlinerechner eine Beitragsberechnung durchführen finden Sie in der Rubrik
" Leistungsvergleich im Detail " zu jedem aufgeführten Versicherer eine Beschreibung
der jeweiligen Durchführung, sofern eine Summenbegrenzung oder Leistungsstaffel besteht.


1. Beispiel ARAG Z 100
Keine Summenbegrenzung bei Unfall ! unbegrenzte Tarifleistung ab dem 3. Jahr ( monatsgenaue Berechnung )
im 1. Jahr ist die Tarifleistung auf 500,- Euro begrenzt
im 2. Jahr ist die Tarifleistung auf 1.000,- Euro begrenzt

Hier ist die Tarifleistung , also die maximal zur Auszahlung kommende Summe aufgeführt und beziffert.


2. Beispiel Signal Dent Max.

Keine Summenbegrenzung bei Unfall ! unbegrenzte Tarifleistung ab dem 5. Versicherungsjahr.
Die Tarifleistung ist begrenzt auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 1.000,- Euro im ersten,
1.500,- Euro im zweiten, 2.000,- Euro im dritten und 2.500,- Euro im vierten Versicherungsjahr.

Hier ist der jeweilige maximale Rechnungsbetrag aufgeführt, von dem dann die prozentuale Erstattung erfolgt.
Je nach durchgeführter Maßnahme und Bonusheft z.B. max. 65 % von 1.000,- Euro Rechnungsbetrag im ersten Jahr.


Zu den weiteren Tarifen finden Sie die Durchführung in der Rubrik " Leistungsvergleich im Detail " , die genannten Summen gelten für einen
relativ vollständigen Zahnstatus wie er in den jeweiligen Annahmerichtlinien der Versicherer formuliert ist.
Im Einzelfall können sich nach erfolgter Risikoprüfung abweichende Summenbegrenzungen oder Leistungsstaffeln ergeben,
, so besteht z.B. die Barmenia im Tarif ZG und die Continentale im Tarif CEZK auf einer gesonderten Leistungsstaffel,
wenn z.B. mehrere Zähne fehlen, diese bedürfen aber einer gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Versicherungsnehmer.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlinerechner zur Zahnzusatzversicherung.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.
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Thomas Hofstetter
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