von Thomas Hofstetter » 20. Jan 2008, 20:18
Sehr gehrter Interessent,
seit Januar 2005 gibt es nicht mehr die klassische Zahnersatzleistung von ca. 60 % bis 65 % , eine Regelung die Viele noch im Hinterkopf haben.
Seit Januar 2005 gilt der befundbezogene Festzuschuß.
Ganz vereinfacht ausgedrückt könnte das so aussehen:
Der Zahnarzt ermittelt einen Befund, beispielsweise nicht mehr erhaltungswürdiger Backenzahn. Für diesen Befund zahlt Ihre Gesetzliche Krankenversicherung
beispielsweise 250,- Euro, ohne Ihnen, und dass ist seit 2005 neu gereglt, ohen Ihnen vorzuschreiben welche Therapieform, sprich welche Zahnersatzvariante Sie in Anspruch nehmen dürfen / müssen.
Es bleibt also Ihnen überlassen, ob Sie eine Brücke wählen, diese noch verblenden lassen, oder sich für ein Implantat entscheiden je aufwendiger die Lösung, um so höher Ihre Zuzahlung, denn die GKV bleibt bei den für den Befund festgelegten 250,- Euro.
In sofern hat die Reform von 2005 auch einen positiven Effekt, da nun durch den Festzuschuss auch Therapieformen bezuschusst werden, die zuvor keine
Kassenleistung waren und bei denen auch keine anteiligen Kosten übernommen worden wären.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlinerechner zur Zahnzusatzversicherung.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.