Viele Interessenten bringen aus der Vergangenheit noch einen Altvertrag mit, der meist sehr geringe Zahnersatz- und gar keine Zahnbehandlungsleistungen
übernimmt. Nun besteht das Interesse den Altvertrag zu beenden und bereits frühzeitig einen Neuvertrag abzuschließen, um in der Zeit des überlappenden
Versicherungsschutzes bereits die Wartezeiten in dem neuen Vertrag abzuleisten.
In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass keine zwei Zahnzusatztarife bestehen dürfen.
Die Versicherer möchten vermeiden, dass durch die Koppelung eine Erstattung über 100 % erzielt wird.
In der Praxis ist dieses Problem gering, da Sie immer den Originalbeleg einreichen müssen sodass eine
mehrfach Einreichung eigentlich ausgeschlossen ist, daher entschließen sich viele Interessenten dazu
einen neuen vertrag bereits zu beantragen, obwohl der alte Vertrag noch läuft.
ABER:
Wenn man sich für diesen Weg entscheidet ist es wichtig zu wissen, dass der zweite Versicherer Sie bei korrekter Angabe der
bestehenden Zahnzusatzversicherung im Antrag nicht versichert, bzw. angenommen hätte.
Sollte also zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, dass eine weitere Zusatzversicherung besteht, oder zum Zeitpunkt der
Antragstellung bestanden hat, so kann der neue Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn z.B. gerade ein Leistungsfall zur Regulierung ansteht,
die Leistung verweigern, oder bereits bezahlte Leistungen zurück verlangen, denn eigentlich hätte er Sie bei korrekter Angabe der Sachverhalte
im Antrag nicht aufgenommen.
Der Versicherer kann z.B. dadurch Kenntnis erlangen, weil Sie in einem Formular auf welchem Sie eine Erstattung beantragen die Frage ob weitere Zusatzversicherungen
bestehen mit ja beantworten und den Namen des Versicherers sowie die Versicherungsnummer bekannt geben.