Wenn Sie eine Zusatzversicherung kündigen wollen müssen Sie folgende Punkte beachten,
bzw. können Sie folgende Zeitpunkte zur Vertragkündigung nutzen.
1. Mindestversicherungsdauer
Abhängig von Tarif und Versicherer liegen die Mindestversicherungsdauern bei Verträgen die in 2008 begonnen haben
bei ein bis zwei Jahren, abhängig davon wie lange Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung haben kann es sein,
dass Sie die Mindestversicherungsdauer ableisten müssen, bevor Sie einen bestehenden Vertrag beenden können.
Bei Verträgen die vor dem 01.01.2008 begonnen haben kann die vereinbarte Mindetversicherungsdauer bis zu drei
Jahren dauern.
2. Beitragserhöhung laufender Verträge
Sollte Ihr bestehender Vertrag im Beitrag erhöht werden löst diese Beitragserhöhung immer,
also auch während der Mindestversicherungsdauer ein Sonderkündigungsrecht aus.
Sie können den bestehenden Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen.
3. Reguläre Kündigung
Sie können laufende Verträge unter Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden,
auch hier gibt es je nach Versicherer und Tarif zwei Varianten und Sie müssen recherchieren welche auf Ihren Tarif Anwendung findet.
Beendigung zum Ende des Kalenderjahres.
Unabhängig davon wann ein Vertrag begonnen hat kann er unter Wahrung der Kündigungsfrist
zum 31.12. eines Folgejahres außerhalb der Mindetversicherungsdauer beendet werden.
Beendigung zum Ende des Versicherungsjahres.
Bei Versicherungsbeginn z.B. am 01.05 kann dieser Vertrag unter Wahrung der Kündigungsfrist
immer nur zum 01.05 eines Folgejahres außerhalb der Mindestversicherungsdauer beendet werden.