von Thomas Hofstetter » 26. Mai 2008, 22:06
Sehr geehrter Herr Patong,
die Antwort auf Ihre Frage hängt von dem Tarif ab für den Sie nachfragen, bzw. für den Sie sich interessieren.
Es gibt Versicherer deren Tarife pro Jahr einen Maximalbetrag für die Erstattung vorsehen,
es gibt Tarife in welchen die Leistungen für profesionelle Zahnreinigung auf zwei Besuche pro Jahr beschränkt sind,
zudem greift eine Deckelung über die abrechnungsfähigen Positionen der Gebührenordnung, bei medizinischer
Notwendigkeit kann bei diesem Tarif ( ARAG Z 100 ) auch auf vier Behandlungen pro Jahr aufgestockt werden.
Und es gibt Tarife wie den CSS Top, der keine Einschränkung in der Häufigkeit vorsieht, selbstverständlich aber
auch einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit bei Ihrem Zahnarzt abfordert, wenn Sie regelmäßig
pro Jahr mehrere drei, vier etc. profesionelle Zahnreinigungen pro Jahr duchführen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hofstetter
Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlinerechner zur Zahnzusatzversicherung.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.