von Thomas Hofstetter » 19. Mai 2008, 14:01
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
Im ARAG Tarif Z 100, bzw. bei der ARAG Zahnzusatzversicherung
wird für die Vertragslaufzeit in Kalenderjahren,
und für Summenbegrenzung in Versicherungsjahren gerechnet.
Für die Berechnung der Mindestversicherungsdauer von 2 Jahren
endet das erste Kalenderjahr am 31.12.08, und das zweite
Kalenderjahr am 31.12.09, sodass Sie den Vertrag frühestens zu diesem Zeitpunkt
regulär kündigen könnten.
Wenn es um die Summenbegrenzungen / Leistungsstaffeln etc. geht
dann achtet die ARAG auf Versicherungsjahre.
Bei Beginn 01.06.08 endet das erste Versicherungsjahr für die
500,- Euro Begrenzung z.B. im Tarif ARAG Z 100 am 31.05.2009.
Bei Beginn 01.06.08 endet das zweite Versicherungsjahr für die
1.000,- Euro Begrenzung am 31.05.2010.
Sollte ich nicht den Kern Ihrer äußerts knapp formulierten Frage getroffen haben,
bitte ich Sie um etwas ausführlichere Fragestellung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hofstetter
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