ARAG Z 100 oder CSS Top ?

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ARAG Z 100 oder CSS Top ?

Beitragvon Fee » 16. Mai 2008, 08:20

Hallo,
ich möchte gerne meine Behandlungskosten beim Zahnarzt
reduzieren und deshalb eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
In Ihrem wirklich sehr informativen Tarifrechner habe ich als Zahnzusatzversicherung die
ARAG Z 100 und die CSS Top gefunden. Ich habe bereits einen Behandlungsvorschlag vom Zahnarzt
bekommen. Es sind 3 Inlays zu machen und 1 Krone.
Meine Frage ist: wenn ich zum 1. Juni die Versicherung abschließe, muss ich dann 8 Monate
(d.h. bis 01.01.09) warten, bis ich mit der Zahnbehandlung anfangen kann?
Meine 2. Frage ist: Wie berechnet sich bei ARAG das 1. Jahr (maximal 500,-
Erstattungsumfang), ist es gleich Kalenderjahr? Das hieße, daß das 1.
Jahr mit 31.12.08 zu Ende wäre und für mich dann ab 1.1.09 das 2. Jahr
anfangen würde (Erstattung max. 1000,-). Ich möchte unbedingt
spätestens Anfang 09 meine Inlays daher die Frage welche Zusatzversicherung
ich abschließen sollte, ARAG Z 100 oder CSS Top ?
Viele liebe Grüße.
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Re: ARAG Z 100 oder CSS Top ?

Beitragvon Thomas Hofstetter » 16. Mai 2008, 08:49

Hallo Fee,

mit Ihrer zweiten Frage möchte ich beginnen.
Im Tarif ARAG Z 100 berechnet sich die Summenbegrenzung nach Versicherungsjahren,
wenn Ihr Vertrag zum 01.06.2008 beginnt läuft die 500,- Euro Begrenzung zum
31.05.2009 ab, die 1000,- Euro Begrenzung zum 31.05.2010.
Es geht also nicht nach Kalenderjahren, sondern nach Versicherungsjahren.

Bei Beginn zum 01.06.2008 läuft die Wartezeit nicht wie von Ihnen genannt, zum 01.01.09 ab,
sondern zum 01.02.09, also einen Monat später als von Ihnen berechnet.

Wesentlich wichtiger ist die Frage, ob Sie überhaupt versicherbar sind ?

In allen Anträgen wird nach bereits geplanten, notwendigen oder beabsichtigten Behandlungen gefragt.
Nach Ihrer Schilderung würde ich es so einschätzen, dass Sie definitiv derzeit Behandlungsmaßnahmen
geplant haben, bzw. solche durch Ihren Zahnarzt angeraten wurden.

In einem solchen Fall holen die Versicherer über ein zahnärztliches Zeugnis
der einen Befundbericht Informationen über den geplanten Behandlungsumfang ein,
um exakt diese anstehenden Behandlungen aus dem Versicherungsumfang auszuschließen.

Sie hätten dann zwar eine Versicherung, aber eine die nicht für die von
Ihnen genannte, bzw. bei Ihnen anstehende Inlay- und Kronenversorgung
leisten würde.

Nach Abschluss der Behandlung könnten dann mittels eines weiteren
zahnärztlichen Zeugnis der Wiedereinschluss der zuvor ausgeschlossenen
Zähne beantragt werden. Wobei es sich hier um eine kann Leistung handelt,
der Versicherer kann die zuvor ausgeschlossenen Zähne wieder einschließen,
muß es aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hofstetter
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