Fehlende nicht ersetzte Zähne,
gefragt wird in den Anträgen nach fehlenden nicht ersetzten Zähnen,
also faktisch vorhandenen Lücken in die Zahnersatz eingebracht werden könnte.
Die 8´ter ( Weisheitszähne ) zählen nicht zu den abgefragten Zähnen, ebenso
sind die Zähne nicht angebepflichtig die gezogen wurden und bei denen durch
eine kieferorthopädische Maßnahme und / oder nachwachsende Zähne ein vollständiger
Lückenschluss erzielt wurde.
Wenn der Lückenschluss nicht vollstänmdig ist sollten Sie vor Antragstellung auf dem Vordruck des
Versicherers für den Sie sich interessieren, von Ihrem Zahnarzt einen zahnärztlichen Befundbericht / ein zahnärztliches Zeugnis
ausstellen lassen. Somit informieren Sie den Versicherer Ihrer Wahl bei Antragstellung vollständig und wahrheitsgemäß.
Wenn Ihnen natürliche Zähne fehlen, diese aber durch festsitzenden Zahnersatz wie z.B. eine oder mehrere Brücken
oder Implantate ersetzt sind, so gilt dies ebenfalls nicht als fehlender Zahn gemäß der Antragsfragen.
Näheres erfahren Sie auch unter dem nachfolgenden Link.
fehlende nicht ersetzte Zähne:
http://www.versicherung-vergleiche.de/onlinerechner/zahnzusatzversicherung/hilfe/fehlende_zaehne.htm
Prothesen:
http://www.versicherung-vergleiche.de/onlinerechner/zahnzusatzversicherung/hilfe/prothesen.htm