Im Tarif Münchener Verein 172 werden 100 % vom Rechnungsbetrag für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe für Kinder, Frauen und Männer erstattet. Hierfür stehen 1.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren zur Verfügung.
Zusätzlich werden 100 %, bis zu 100 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Präventionskurse erstattet.
Geleistet wird bis zum Höchstsatz (3,5-fachen Satz) der Gebührenordnung für Ärzte. Der Münchener Verein verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag und auf Wartezeiten.
Münchener Verein 172 |
Erweiterter Gesundheits-Check | Ja |
Schlaganfallvorsorgeuntersuchung | Ja |
Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung | Ja |
Osteoporose-Vorsorge | Ja |
Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen | Ja |
Überprüfung der Lungenfunktion | Ja |
Früherkennung Demenz | Ja |
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen | Ja, vier weitere Organe |
HIV-Test | Ja |
Sporttauglichkeitsuntersuchung | Ja |
Besonderheiten | Nein |
Höchstsatz | Ja |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Volle Leistung von Anfang an | Nein, 250 EUR in den ersten 12 Monaten, 500 EUR in den ersten 24 Monaten (zusammen) |
Vorleistung der GKV | Ja und nein |
Schutzimpfungen | Ja, 1.000 EUR / 24 Monate (aus Gesamtbudget) |
Präventivmaßnahmen | Ja |
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen | 1.000 EUR / 24 Monate für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen u. Malariaprophylaxe (ergänzende Leistungen) |
Kinder und Jugendliche | Ja, U6a, U9a, U9b u. J2 |
Augenärztliche Untersuchungen | Ja |
Ohrenärztliche Untersuchungen | Ja |
Erweiterte Krebsvorsorge | Ja |
Darmkrebsfrüherkennung | Ja |
Hautärztliche Untersuchungen | Ja |
Helicobacter-Pylori-Test | Ja |
Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge | Ja |
Untersuchungen während der Schwangerschaft | Ja |
Prostata-Vorsorge (PSA-Test) | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Nein |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Keine Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Leistungsanspruch ab? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | Keine Wartezeit |
Erlass Wartezeiten | Keine Wartezeit |
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Ja, der Tarif Münchener Verein 172 leistet für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes) sowie Erkrankungen der inneren Organe. Zum Leistungsumfang zählen
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 erstattet eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie der Halsarterien.
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 leistet für die Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung durch die Bestimmung des TSH-Wertes im Blut.
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 leistet für Osteoporose-Vorsorge durch die Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie).
Ja, der Tarif DFV AmbulantSchutz Basis leistet auch für orientierte Testuntersuchungen zur Früherkennung einer Demenz.
Ja, zusätzlich zu den Ultraschall-Untersuchungen aus dem Großen Gesundheits-Check und aus der Krebsvorsorge werden aus dem Tarif Münchener Verein 172 auch Ultraschall-Untersuchungen von bis zu vier weiteren Organen erstattet.
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 sieht auch Leistungen für HIV-Tests vor.
Ja, zu einer Sporttauglichkeitsuntersuchung gehören folgende Leistungen:
Diese Untersuchungen gehören im Tarif Münchener Verein 172 zum Großen Gesundheits-Check, können aber auch einzeln in Anspruch genommen werden. Damit werden aus dem Tarif Münchener Verein 172 Leistungen für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung erbracht.
Nein, es gibt keine Besonderheiten.
Ja, die Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Die Behandlungen müssen von einem niedergelassenen und approbierten Arzt durchgeführt werden. Eine Kassenzulassung ist nicht zwingend erforderlich.
Nein, im Tarif Münchener Verein 172 sind die erstattungsfähigen Aufwendungen wie folgt begrenzt:
Die Summenbegrenzungen gelten für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe.
Die Leistungen für Präventionsmaßnahmen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
Ja, eine Vorleistung der GKV ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung.
Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden. Die Original-Rechnungen müssen dann mit einem Vermerk über die gewährten bzw. nicht gewährten Leistungen der GKV versehen sein und so beim Münchener Verein eingereicht werden.
Nein, Leistungen für Präventivmaßnahmen werden nur dann erbracht, wenn sich die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls an den Kosten beteiligt.
Ja, erstattet werden 100 % der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für
Es gilt die generelle Summenbegrenzung für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Malariaprophylxae in Höhe von 1.000 EUR von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren.
Ja, der Tarif 172 leistet für Präventionsmaßnahmen, sofern sich die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls daran beteiligt. Dazu zählen z. B.
Für Präventionsmaßnahmen stehen bis zu 100 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren zur Verfügung.
Die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Malariaprophylxe werden zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren erstattet.
Zusätzlich werden die Kosten für Präventionsmaßnahmen nach Vorleistung der GKV zu 100 % bis zu 100 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren erstattet.
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 sieht Leistungen für folgende zusätzlichen Untersuchungen vor:
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 sieht folgende Leistungen für augenärztliche Untersuchungen vor:
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 sieht Leistungen für eine Früherkennungsuntersuchung der Ohren (Gehör-Check) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor.
Ja, aus dem Tarif Münchener Verein 172 werden Leistungen für eine große, erweiterte Krebsvorsorge erbracht. Zum Leistungsumfang zählen
Ja, im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung werden aus dem Tarif Münchener Verein 172 Leistungen für einen Stuhlbluttest bzw. eine Darmspiegelung (Koloskopie) erbracht.
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 erbringt Leistungen für ein Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskopie.
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 sieht folgende Leistungen zur Brustkrebsvorsorge vor:
Ja, aus dem Tarif Münchener Verein 172 werden folgende ergänzende Untersuchungen erstattet:
Ja, der Tarif Münchener Verein 172 erstattet den PSA-Test im Rahmen eines Bluttests zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen.
Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Der Münchener Verein verzichtet für den Tarif 172 auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann an den Münchener Verein.
Der Tarif Münchener Verein 172 sieht keine Wartezeiten vor.
Der Tarif Münchener Verein 172 sieht keine Wartezeiten vor.
Nicht nötig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.