Der Tarif ARAG V 100 erstattet 100 % bis 1.000 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Frauen und Männer zur Früherkennung von Krankheiten.
Darüber hinaus stehen 200 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren für Schutzimpfungen zur Verfügung.
Geleistet wird bis zum Höchstsatz (3,5-fachen Satz) der Gebührenordnung für Ärzte. Für den Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
ARAG Versicherung V 100 |
Erweiterter Gesundheits-Check | Ja |
Schlaganfallvorsorgeuntersuchung | Ja |
Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung | Ja |
Osteoporose-Vorsorge | Ja |
Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen | Ja |
Überprüfung der Lungenfunktion | Ja |
Früherkennung Demenz | Ja |
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen | Ja, vier weitere Organe |
HIV-Test | Ja |
Sporttauglichkeitsuntersuchung | Ja |
Besonderheiten | Ja |
Höchstsatz | Ja |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Volle Leistung von Anfang an | Ja |
Vorleistung der GKV | Ja |
Schutzimpfungen | Ja, 200 EUR / 24 Monate |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen | 1.000 EUR / 24 Monate für Vorsorgeuntersuchungen 200 EUR / 24 Monate für Schutzimpfungen |
Kinder und Jugendliche | Ja, U6a, U9a, U9b u. J2 |
Augenärztliche Untersuchungen | Ja |
Ohrenärztliche Untersuchungen | Ja |
Erweiterte Krebsvorsorge | Ja |
Darmkrebsfrüherkennung | Ja |
Hautärztliche Untersuchungen | Ja |
Helicobacter-Pylori-Test | Ja |
Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge | Ja |
Untersuchungen während der Schwangerschaft | Ja |
Prostata-Vorsorge (PSA-Test) | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Nein |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Keine Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Ja |
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Ja, zu einem Lifestyle-Check gehören folgende Untersuchungen:
Diese Untersuchungen gehören im Tarif ARAG V 100 zum Großen Gesundheits-Check, können aber auch einzeln in Anspruch genommen werden. Damit werden aus dem Tarif ARAG V 100 Leistungen für einen Lifestyle-Check erbracht.
Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes) sowie Erkrankungen der inneren Organe. Zum Leistungsumfang zählen
Ja, der Tarif ARAG V 100 erstattet eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie der Halsarterien.
Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet für die Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung durch die Bestimmung des TSH-Wertes im Blut.
Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet für Osteoporose-Vorsorge durch die Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie).
Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion (inklusive Ruhespirographie und Flussvolumenkurve).
Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet auch für orientierte Testuntersuchungen zur Früherkennung einer Demenz.
Ja, zusätzlich zu den Ultraschall-Untersuchungen aus dem Großen Gesundheits-Check und aus der Krebsvorsorge werden aus dem Tarif ARAG V 100 auch Ultraschall-Untersuchungen von bis zu vier weiteren Organen erstattet.
Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht auch Leistungen für HIV-Tests vor.
Ja, zu einer Sporttauglichkeitsuntersuchung gehören folgende Leistungen:
Diese Untersuchungen gehören im Tarif ARAG V 100 zum Großen Gesundheits-Check, können aber auch einzeln in Anspruch genommen werden. Damit werden aus dem Tarif ARAG V 100 Leistungen für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung erbracht.
Ja, wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, muss sie von Ärzten mit Kassenzulassung durchgeführt und über die GKV abgerechnet werden. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können.
Ja, die Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, muss sie von Ärzten mit Kassenzulassung durchgeführt und über die GKV abgerechnet werden. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können.
Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, eine Vorleistung der GKV ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung.
Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden. Die Original-Rechnungen oder Duplikate müssen dann mit einem Vermerk über die gewährten bzw. nicht gewährten Leistungen der GKV versehen sein und so bei der ARAG eingereicht werden.
Ja, erstattet werden 100 % der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für
Die Erstattungsleistung für Schutzimpfungen ist auf 200 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren begrenzt.
Nein, der Tarif ARAG V 100 leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.
Die Aufwendungen für Schutzimpfungen werden zu 100 % bis zu einem Betrag von 200 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.
Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht Leistungen für folgende zusätzlichen Untersuchungen vor:
Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht folgende Leistungen für augenärztliche Untersuchungen vor:
Diese Untersuchungen können je einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht Leistungen für eine Früherkennungsuntersuchung der Ohren (Gehör-Check) für Kinder und Jugendliche im 7. - 15. Lebensjahr vor.
Diese Untersuchung kann einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Ja, aus dem Tarif ARAG V 100 werden Leistungen für eine große, erweiterte Krebsvorsorge erbracht. Zum Leistungsumfang zählen
Ja, im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung werden aus dem Tarif ARAG V 100 Leistungen für einen Stuhlbluttest bzw. eine Darmspiegelung (Koloskopie) erbracht.
Ja, der Tarif ARAG V 100 erbringt Leistungen für ein Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskopie.
Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht folgende Leistungen zur Brustkrebsvorsorge vor:
Ja, aus dem Tarif ARAG V 100 werden folgende ergänzende Untersuchungen erstattet:
Die Untersuchungen können je einmal während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif ARAG V 100 erstattet den PSA-Test im Rahmen eines Bluttests zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen.
Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die ARAG verzichtet für den V 100 auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann im Original an die ARAG.
Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt drei Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate und gilt nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindungen.
Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.
Es ist das Formular der ARAG zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.