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Entscheidungshilfen Württembergische AS Vorsorge Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung


Der Tarif AS der Württembergischen ist kein klassischer, reiner Vorsorgetarif. Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen wurden mittelmäßig berücksichtigt, ergänzend bietet der Tarif AS auch noch Leistungen für Sehhilfen, für zahnmedizinische Prophylaxe, anfallende Mehrkosten bei stationären Regelleistungen. Interessanter sind da Schon die Zuzahlungsleistungen bei weiteren Hilfsmitteln, diese werden bei und inkl. GKV Vorleistung zu max. 80 % erstattet. Erbringt die GKV keine Vorleistung werden 50 % der Aufwendungen erstattet. Bei Hörgeräten ist die Erstattungsfähigkeit auf 2.500,- EUR Rechnungsbetrag je Hörgerät begrenzt. Ab einem Kaufbetrag von 750,- EUR ist eine vorherige Zusage des Versicherers erforderlich.


Negativ anzumerken bleibt, dass die Württembergische ihren Kunden innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre den Vertrag wieder kündigen kann.


Reformsicher, die Tarifleistungen werden unabhängig von Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erbracht.


Leistungshöhe, innerhalb von 2 Jahren werden max. 500,- EUR Rechnungsbetrag berücksichtigt. Die Erstattung erfolgt zu 80 %, sodass innerhalb von 2 Jahren maximal 400,- EUR für Vorsorgeleistungen erstattet werden. Mit dieser Aufteilung verbleiben im Schnitt 200,- EUR pro Jahr, damit bietet die Württembergische die geringste Leistung.


Intervalle, nur die speziellen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wie auch die Schwangerschaftsvorsorge sind zu den angegebenen Zeitpunkten, bzw. in den vorgesehenen Alterstufen in Anspruch zu nehmen.


Für Erwachsene bestehen keine Altersbeschränkungen oder zeitlich vorgeschriebene Untersuchungsintervalle. Sie können aus dem Angebot der in diesem Tarif enthaltenen Vorsorgeleistungen frei auswählen.


Gesundheitsfragen, für den Tarif AS verzichtet die Württembergische auf Gesundheitsfragen.


Kündigungsverzicht nein, die Württembergische kann dem Versicherten innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss jeweils zum Ablauf eines Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Erfahrungsgemäß tun Versicherer dies dann, wenn Kunden eine Leistung regelmäßig und oft in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit zur Vertragskündigung widerspricht nach unserer Auffassung dem Grundgedanken eines Vorsorgetarifs dessen Leistungen regelmäßig wiederkehrend in Anspruch genommen werden sollten.


Fazit

Bei Kindern werden die Lücken in den gesetzlichen Vorsorgeprogrammen gut geschlossen, es fehlt lediglich der ergänzende Augen-Check. Im Vergleich zu den aktuellen Mitbewerbertarifen fehlt es dem Tarif AS bei den Leistungen für Erwachsene an wesentlichen Vorsorgeuntersuchungen. So fehlen die Leistungen für die große, erweiterte Krebsvorsorge, für Darmkrebsvorsorge, für Hauttypbestimmungen, für den Heliobacter Pylori Test, für HIV-Test und für den Sporttauglichkeits-Check.


NICHT AKZEPTABEL ist die Tatsache dass der Versicherer seinen Kunden innerhalb der ersten drei Jahre den Versicherungsschutz wieder kündigen kann.




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