Süddeutsche (SDK) SP2 - Stationärer Tarif - Krankenhauszusatzversicherung
 
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Süddeutsche (SDK) Krankenhauszusatzversicherung Tarif Süddeutsche (SDK) SP2

Die Krankenhauszusatzversicherung SP2 der SDK erstattet die Kosten für Zweibettzimmer-Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung sowie ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

In diesem Tarif verzichtet die SDK auf Wartezeiten


Süddeutsche (SDK)

Süddeutsche (SDK) SP2
 


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Kurzübersicht - Tarif Süddeutsche (SDK) SP2

Keine Wartezeit
Keine Wartezeit
Mehrkosten LiegendtransporteJa, bis nächstgelegen, geeignet
Aufteilung BehandlungskostenRegelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Erstattung 10 EUR ZuzahlungNein
Kur- und AnschlussheilbehandlungJa
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?Nein
Erstattung ChefarztJa, zu 100%
Chefarzterstattung über HöchstsatzJa, ohne Begrenzung
Erstattung BelegarztJa, zu 100 %
Belegarzterstattung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Ambulante OperationenJa, 100 %
Ambulante OP über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Vor- und nachstationäre BehandlungJa, gemäß § 115 a SGB V
Ambulante Aufnahme- und AbschlussuntersuchungJa, zu 100%
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Stationäre PsychotherapieJa
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall ChefarztJa, 60 EUR pro Tag
Konstante Beiträge im Alter?Sofort konstant, da mit Alterssparanteil
Stiftung Warentest (Finanztest)nicht getestet
Unterkunftsleistungen100% im Zweibettzimmer
Freie KrankenhauswahlJa, 100% der Mehrkosten
Gemischte Heilanstalten?Ja
Reine PrivatklinikNein
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 BettJa, 20 EUR pro Tag
Rooming InJa, bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr
Mindestversicherungsdauer12 Monate
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Ja
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Leistungsanspruch ab?Keine Wartezeit
Erlass WartezeitenKeine Wartezeit


Wir haben in unserem Onlinerechner den Krankenhauszusatzversicherung Tarif der Süddeutsche (SDK) verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Stationären Zusatzversicherung der Süddeutsche (SDK) können Sie bauen.


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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Süddeutsche (SDK) SP2









Nein, im Tarif SDK SP2 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Ist die versicherte Person bei Antragstellung schwanger und ist dies bereits ärztlich festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen.



Nein, im Tarif SDK SP2 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Ist die versicherte Person bei Antragstellung schwanger und ist dies bereits ärztlich festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen.



Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?

Ja, die Krankentransport-Mehrkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus werden zu 100 % erstattet.



Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?

Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.

Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?

Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. Für die Dauer von max. 28 Tagen sind vom Versicherten 10 EUR pro Tag an das Krankenhaus zu bezahlen und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.

Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?

Ja, Wahlleistungskosten werden dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer stationären Anschlussheilbehandlung anfallen und die GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen übernimmt.

Hat der Tarif weitere Besonderheiten?




Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?

Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.

Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.

Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?




Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?




Hat der Tarif weitere Besonderheiten?




Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?




Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?




Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Belegarzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.



Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.

Es wird empfohlen, für die ambulante stationsersetzende Operation vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag bei der SDK einzureichen, um die Kostenübernahme abzustimmen.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?

Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?

Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.

Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 60 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Versicherte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erhalten den halben Tagessatz.

Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?




Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?




Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?




Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?




Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?




Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?




Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung ?




Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?




Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?




Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?




Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?




Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Tarifstart zu 06/20, daher in der Finanztest 12/18 nicht getestet



Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer.



Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?

Im Tarif SP2 erstattet die SDK 100 % der Mehrkosten. 
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.

Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?

Ja, die SDK leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelte
  • ausschließlich medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden, die eine stationäre Behandlung erforderten oder
  • während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die nicht mit dem eigentlichen Behandlungszweck zusammenhing und eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte

Die Leistungen sind auf den Zeitraum der stationären Krankenhausbehandlungen dieser akuten Erkrankung begrenzt.

Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Nein, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der SDK im Tarif SP2 bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik nicht erstattet.

Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. Wenn die GKV weniger als die Vorleistung oder überhaupt nicht leistet, erfolgt auch keine Leistung aus dem Tarif SDK SP2. 

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 20 EUR, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.

Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?

Ja, wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, werden auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson erstattet.

Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.

Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?




Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten




Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?




Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?




Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?




Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?




Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Versicherungsjahr. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom  01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der volle Versicherungsschutz setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Grundleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Da letztere bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leistet, empfehlen wir Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Unter Punkt D 2 in Teil I der AVB verzichtet die SDK auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Ja, es gibt eine SDK-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.

Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chefärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der SDK eingereicht.

Was passiert, wenn Sie Ihre private Grundversicherung komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich gesetzlich krankenversichern?




Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif SDK SP2 sieht keine Wartezeiten vor.



Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die SDK bietet diese Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeiten an. Die Versicherungsleistung steht ohne Wartezeit zur Verfügung.

Ist die versicherte Person bei Antragstellung schwanger und ist dies bereits ärztlich festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen.



Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ein Wartezeiterlass nicht notwendig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.




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