Württembergische SZ - Stationärer Tarif - Krankenhauszusatzversicherung
 
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Württembergische Krankenhauszusatzversicherung Tarif Württembergische SZ

"Befriedigend (3,1)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18

Die Krankenhauszusatzversicherung SZ der Württembergischen erstattet die Kosten für Zweibettzimmerunterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung und ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Der Tarif kann auch ergänzend zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung beantragt werden, sofern in der privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen versichert sind.


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Württembergische SZ
 


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Kurzübersicht - Tarif Württembergische SZ

Keine Wartezeit
Keine Wartezeit
Mehrkosten LiegendtransporteJa, wenn Voraussetzungen der Württembergischen erfüllt
Aufteilung BehandlungskostenRegelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Erstattung 10 EUR ZuzahlungNein
Kur- und AnschlussheilbehandlungJa
BesonderheitenJa
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?Nein
Aufteilung der KostenRegelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Kur- und AnschlussheilbehandlungJa
BesonderheitenJa
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?Nein
Aufteilung der KostenRegelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Erstattung ChefarztJa, zu 100%
Chefarzterstattung über HöchstsatzJa, ohne Begrenzung
Erstattung BelegarztJa, zu 100 %
Belegarzterstattung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Ambulante OperationenJa, zu 100%
Ambulante OP über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Vor- und nachstationäre BehandlungJa, gemäß § 115 a SGB V
Ambulante Aufnahme- und AbschlussuntersuchungJa, zu 100%
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Stationäre PsychotherapieJa
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall ChefarztJa, 50 EUR pro Tag
Erstattung ChefarztJa, zu 100%
Chefarzterstattung über HöchstsatzJa, ohne Begrenzung
Erstattung BelegarztJa, zu 100 %
Belegarzterstattung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Ambulante OperationenJa, zu 100%
Ambulante OP über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Vor- und nachstationäre BehandlungJa, gemäß § 115 a SGB V
Ambulante Aufnahme- und AbschlussuntersuchungJa, zu 100%
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Stationäre PsychotherapieJa
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall ChefarztJa, 50 EUR pro Tag
Konstante Beiträge im Alter?Sofort konstant, da mit Alterssparanteil
Stiftung Warentest (Finanztest)"Befriedigend (3,1)"
Unterkunftsleistungen100% im Zweibettzimmer
Freie KrankenhauswahlJa, 100% der Mehrkosten
Gemischte Heilanstalten?Ja
Reine PrivatklinikJa, ohne allgemeine Krankenhausleistungen
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 BettJa, 30 EUR pro Tag
Rooming InJa, bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr
Unterkunftsleistungen100% im Zweibettzimmer
Freie KrankenhauswahlJa, 100% der Mehrkosten
Gemischte Heilanstalten?Ja
Reine PrivatklinikJa, für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen müssen aus Ihrem PKV-Grundtarif erfolgen.
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 BettJa, 30 EUR pro Tag
Rooming InJa, bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Ja
Kündigung PKV-GrundtarifWeiterführung mit anderem PKV-Grundtarif oder Beendigung der Zusatzversicherung
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Leistungsanspruch ab?8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung
Erlass WartezeitenJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Krankenhauszusatzversicherung Tarif der Württembergische verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Stationären Zusatzversicherung der Württembergische können Sie bauen.


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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische SZ









Nein, im Tarif Württembergische SZ ist grundsätzlich keine Wartezeit vorgesehen, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung besteht eine Wartezeit von 8 Monaten



Nein, im Tarif Württembergische SZ ist grundsätzlich keine Wartezeit vorgesehen, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung besteht eine Wartezeit von 8 Monaten



Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?

Nein, Krankentransport-Mehrkosten werden nicht erstattet.

Erstattungsfähig ist ausschließlich der Krankentransport für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands. Voraussetzung hierbei ist, dass die vollstationäre Behandlung nach der Verlegung noch mindestens sieben Tage dauert.



Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?

Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.

Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?

Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. Für die Dauer von max. 28 Tagen sind vom Versicherten 10 EUR pro Tag an das Krankenhaus zu bezahlen und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.

Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?

Ja, Wahlleistungskosten werden dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Anschlussheilbehandlung anfallen.  Voraussetzung ist, dass der Anschlussheilbehandlung eine mit dieser in Zusammenhang stehende stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen ist und die Anschlussheilbehandlung spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.

Hat der Tarif weitere Besonderheiten?

Ja, nach Vollendung des 20. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Umstellung in den leistungsidentischen Tarif SZR ohne Alterungsrückstellungen zu beantragen. Dieser Antrag muss der Württembergischen in Textform vorliegen und innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Kalenderjahres, in dem der Beitrag für das Eintrittsalter 21 fällig wird, gestellt werden.

Ja, erstattungsfähig sind auch Leistungen von Beleghebammen / Belegentbindungspflegern sowie von freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern, wenn die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen.



Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?

Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.

Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.

Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?

In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 2- Bettzimmer und Chefarztbehandlung.



Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?

Ja, Wahlleistungskosten werden dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Anschlussheilbehandlung anfallen.  Voraussetzung ist, dass der Anschlussheilbehandlung eine mit dieser in Zusammenhang stehende stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen ist und die Anschlussheilbehandlung spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.



Hat der Tarif weitere Besonderheiten?

Ja, nach Vollendung des 20. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Umstellung in den leistungsidentischen Tarif SZR ohne Alterungsrückstellungen zu beantragen. Dieser Antrag muss der Württembergischen in Textform vorliegen und innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Kalenderjahres, in dem der Beitrag für das Eintrittsalter 21 fällig wird, gestellt werden.

Ja, erstattungsfähig sind auch Leistungen von Beleghebammen / Belegentbindungspflegern sowie von freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern, wenn die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen.



Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?

Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.

Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.



Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?

In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung.



Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Belegarzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.


Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.

Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?

Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?

Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.

Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 50 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.

Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.



Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. 

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.



Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.



Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung ist das Belegarzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Honorarvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom Belegarzt nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Patient nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich eine Privatabrechnung verlangt.



Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Eine Vorleistung Ihres PKV-Grundtarifs wird in Abzug gebracht.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. 

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.



Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung ?

Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.



Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?

Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihres PKV-Grundtarifs wird in Abzug gebracht.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. 

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.



Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.



Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 50 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.

Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.

Nach Vollendung des 20. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Umstellung in den leistungsidentischen Tarif SZR ohne Alterungsrückstellungen zu beantragen. Dieser Antrag muss der Württembergischen in Textform vorliegen und innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Kalenderjahres, in dem der Beitrag für das Eintrittsalter 21 fällig wird, gestellt werden.



Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

"Befriedigend (3,1)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18



Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer.

Wenn die Unterkunft im Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählt und Sie ein Einzelzimmer wählen, so ist der Zuschlag für das Einbettzimmer zu 60 % erstattungsfähig.



Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?

Im Tarif SZ erstattet die Württembergische 100 % der Mehrkosten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.

Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?

Ja, die Württembergische leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelte
  • die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
  • während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte


Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Württembergischen auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt. Erstattet werden die verbleibenden Restkosten nach Abzug der allgemeinen Krankenhausleistungen.

Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 30 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. Bei Behandlungen auf der Intensiv- oder Säuglingsstation besteht jedoch kein Anspruch auf Krankenhausersatztagegeld. 

Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?

Ja, sofern das im Tarif SZ versicherte Kind das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen als Begleitperson stationär aufgenommenen Elternteil übernommen.

Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.

Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer.

Wenn die Unterkunft im Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählt und Sie ein Einzelzimmer wählen, so ist der Zuschlag für das Einbettzimmer zu 60 % erstattungsfähig.

Wichtig: Wenn Ihr Vollkosten-Grundtarif bereits Leistungen für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus vorsieht, können Sie den Tarif SZ nicht abschließen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung mit einer Leistung von mindestens 40 EUR pro Tag. Mit den daraus erbrachten Leistungen können Sie dann zusätzlich enstehende Kosten für Unterkunftsleistungen abdecken.



Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten

Im Tarif SZ erstattet die Württembergische 100 % der Mehrkosten. 
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.



Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?

Ja, die Württembergische leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

a) es sich um eine Notfalleinweisung handelte, 

b) die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder 

c) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte.



Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Württembergischen auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt. Erstattet werden die verbleibenden Restkosten nach Abzug der allgemeinen Krankenhausleistungen.

Sofern Ihr PKV-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.



Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 30 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. Bei Behandlungen auf der Intensiv- oder Säuglingsstation besteht jedoch kein Anspruch auf Krankenhausersatztagegeld. 



Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?

Ja, sofern das im Tarif SZ versicherte Kind das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen als Begleitperson stationär aufgenommenen Elternteil übernommen.

Wichtig zu wissen: 
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre, im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Eine bedingungsgemäße Kündigung ist frühestens nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer möglich. Danach kann das Versicherungsverhältnis immer zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der volle Versicherungsschutz setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Grundleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Da letztere bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leistet, empfehlen wir Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Punkt 12.1 der Tarifbedingungen verzichtet die Württembergische auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Ja, es gibt eine Württembergische-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus. 

Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chefärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Württembergischen eingereicht.

Was passiert, wenn Sie Ihre private Grundversicherung komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich gesetzlich krankenversichern?

Wenn Sie Ihre private Grundversicherung kündigen und sich bei einem anderen privaten Krankenversicherer im Grundsegment versichern, kann die Zusatzversicherung bestehen bleiben, muss bei dem neuen Versicherer bei Antragstellung aber angegeben werden. Wenn Sie Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung werden, können Sie bei der Württembergischen im Tarif SZ versichert bleiben, müssen den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung aber melden. Wenn Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland komplett beenden, weil Sie z. B.  ins Ausland verziehen, haben Sie ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Württembergische SZ sieht keine allgemeine Wartezeit vor.



Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt für Entbindungen und Psychotherapie.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ja, der Wartezeiterlass durch ein ärztliches Zeugnis ist möglich.

Es ist das Formular der Württembergischen zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut- und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind in jedem Fall vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob Ihr Antrag später angenommen wird oder nicht. Bitte setzten Sie diese Summe ins Verhältnis zu den Monatsbeiträgen die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.


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