Deutsche Familienversicherung (DFV) KlinikSchutz Exklusiv - Stationärer Tarif - Krankenhauszusatzversicherung
 
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Deutsche Familienversicherung (DFV) Krankenhauszusatzversicherung Tarif Deutsche Familienversicherung (DFV) KlinikSchutz Exklusiv

"Gut (2,4)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18

Die Krankenhauszusatzversicherung KlinikSchutz Exklusiv der DFV erstattet die Kosten für Einbettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Die tariflichen Leistungen umfassen auch sog. Assistance-Leistungen wie z. B. die telefonische Erläuterung von Diagnosen und deren Behandlungsmöglichkeiten, Organisation einer Klinikaufnahme innerhalb Deutschlands oder eine telefonische Zweitmeinung.

Ergänzend zu diesen Leistungen werden aus dem Tarif DFV KlinikSchutz Exklusiv folgende zusätzliche Assistance-Leistungen angeboten, wenn erstmalig nach Vertragsabschluss eine schwere Krankheit diagnostiziert wird:

  • Termin zur Erstvorstellung bei einem spezialisierten Facharzt für die schwere Krankheit innerhalb von fünf Werktagen
  • Ausgleichszahlung in Höhe von 1.000 EUR pro Werktag (max. 5.000 EUR), wenn dieser Service nicht eingehalten wird
  • Erstattung der Fahrt- oder Beförderungs- sowie Übernachtungskosten der versicherten Person und ihrer nahen Angehörigen bis zu 1.000 EUR
  • Erstattung der Kinderbetreuungskosten bis zu 2.000 EUR


Deutsche Familienversicherung (DFV)

Deutsche Familienversicherung (DFV) KlinikSchutz Exklusiv
 


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Kurzübersicht - Tarif Deutsche Familienversicherung (DFV) KlinikSchutz Exklusiv

Keine Wartezeit
Keine Wartezeit
Mehrkosten LiegendtransporteJa, bis nächstgelegen, geeignet
Aufteilung BehandlungskostenRegelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Erstattung 10 EUR ZuzahlungJa, 10 EUR / Tag für 28 Tage
Kur- und AnschlussheilbehandlungJa, Reha-Tagegeld für 21 Tage (100 EUR / Tag)
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?Ja
Erstattung ChefarztJa, zu 100%
Chefarzterstattung über HöchstsatzJa, bis zum 5-fachen Satz
Erstattung BelegarztJa, zu 100 %
Belegarzterstattung über HöchstsatzJa, bis zum 5-fachen Satz
Ambulante OperationenJa, zu 100%
Ambulante OP über HöchstsatzJa, bis zum 5-fachen Satz
Vor- und nachstationäre BehandlungJa, gemäß § 115 a SGB V
Ambulante Aufnahme- und AbschlussuntersuchungJa, zu 100 %
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Stationäre PsychotherapieJa
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall ChefarztJa, 60 EUR pro Tag
Konstante Beiträge im Alter?Sofort konstant, da mit Alterssparanteil
Stiftung Warentest (Finanztest)"Gut (2,4)"
Unterkunftsleistungen100% im Einbettzimmer
Freie KrankenhauswahlJa, 100% der Mehrkosten
Gemischte Heilanstalten?Ja
Reine PrivatklinikJa, ohne allgemeine Krankenhausleistungen
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 BettJa, 40 EUR pro Tag
Rooming InJa, bis zum vollendeten18. Lebensjahr
MindestversicherungsdauerJa / Nein
KündigungsfristenTäglich, wenn keine Inanspruchnahme von Leistungen
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Leistungsanspruch ab?sofort, keine Wartezeit
Erlass WartezeitenKeine Wartezeit


Wir haben in unserem Onlinerechner den Krankenhauszusatzversicherung Tarif der Deutsche Familienversicherung (DFV) verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Stationären Zusatzversicherung der Deutsche Familienversicherung (DFV) können Sie bauen.


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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Deutsche Familienversicherung (DFV) KlinikSchutz Exklusiv









Nein, im Tarif DFV KlinikSchutz Exklusiv ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.



Nein, im Tarif DFV KlinikSchutz Exklusiv ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.



Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?

Ja, die Krankentransport-Mehrkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus werden zu 100 % erstattet.

Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?

Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.

Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?

Ja, der Tarif KlinikSchutz Exklusiv erstattet dem Versicherten für die Dauer von max. 28 Tagen die 10 EUR pro Tag, die der Versicherte an das Krankenhaus zu bezahlen hat.

Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?

Ja, bei einer stationären Rehabehandlung, wird für max. 21 Tage ein Tagegeld in Höhe von 100 EUR pro Tag gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Rehabehandlung eine mit dieser in Zusammenhang stehende stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen ist und die  Rehabehandlung spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.

Hat der Tarif weitere Besonderheiten?




Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?

Es besteht die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen. Die Meldung kann durch Sie selbst, Ihre Angehörigen oder durch das Krankenhaus erfolgen.

Im eigenen Interesse sollten Sie jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt zeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.

Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?




Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?




Hat der Tarif weitere Besonderheiten?




Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?




Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?




Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. Die DFV erstattet die Kosten für die vom abrechnungsberechtigten Arzt persönlich erbrachten Leistungen im tariflichen Rahmen auch ohne vorherige schriftliche Zusage bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte.

Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Belegarzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. Die DFV erstattet die Kosten für die vom abrechnungsberechtigten Arzt persönlich erbrachten Leistungen im tariflichen Rahmen auch ohne vorherige schriftliche Zusage bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte.



Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.

Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. Die DFV erstattet die Kosten für die vom abrechnungsberechtigten Arzt persönlich erbrachten Leistungen im tariflichen Rahmen auch ohne vorherige schriftliche Zusage bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?

Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen ( bei Organtransplantationen innerhalb von 3 Monaten ) nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?

Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. Die DFV erstattet die Kosten für die vom abrechnungsberechtigten Arzt persönlich erbrachten Leistungen im tariflichen Rahmen auch ohne vorherige schriftliche Zusage bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.



Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 60 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten und 100 EUR pro Tag, wenn Sie auf sämtliche erstattungsfähigen Leistungen verzichten.


Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?




Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?




Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?




Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?




Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?




Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?




Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung ?




Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?




Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?




Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?




Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?




Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

"Gut (2,4)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18



Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer.

Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?

Im Tarif KlinikSchutz Exklusiv erstattet die DFV 100 % der Mehrkosten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.

Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?

Ja, die DFV leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelte
  • die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
  • während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte


Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der DFV nach vorheriger Genehmigung auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt und gewerberechtlich zur Tätigkeit befugt ist.
Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der
sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 40 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zwei- oder Mehrbettzimmer in Anspruch nehmen und 100 EUR pro Tag, wenn Sie gleichzeitig auf die Chefarztbehandlung verzichten.

Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?

Ja, wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, werden auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson erstattet.

Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind, dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.


Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?




Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten




Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?




Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?




Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?




Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?




Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja und nein.

Solange Sie noch keine Leistung in Anspruch genommen haben, können Sie den Vertrag täglich, frühestens aber zum Ende des ersten Monats kündigen.
Das tägliche Kündigungsrecht steht Ihnen auch zu, wenn der Vertrag länger als 30 Monate gelaufen ist.

Nehmen Sie innerhalb der ersten 24 Moante nach Abschluss des Vertrages eine Leistung in Anspruch, besteht eine Kündigungs-Sperrzeit von 12 Monaten. Die Sperrzeit endet spätestens, wenn die Laufzeit des Vertrages 30 Monate ab Vertragsabschluss überschreitet.

Die genaue Regelung steht unter Punkt 13.1 der Bedingungen: Ausschluss der täglichen Kündigungsmöglichkeit bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Solange Sie noch keine Leistung in Anspruch genommen haben, können Sie den Vertrag täglich, frühestens aber zum Ende des ersten Monats kündigen.
Das tägliche Kündigungsrecht steht Ihnen auch zu, wenn der Vertrag länger als 30 Monate gelaufen ist.

Nehmen Sie innerhalb der ersten 24 Moante nach Abschluss des Vertrages eine Leistung in Anspruch, besteht eine Kündigungs-Sperrzeit von 12 Monaten. Die Sperrzeit endet spätestens, wenn die Laufzeit des Vertrages 30 Monate ab Vertragsabschluss überschreitet.

Die genaue Regelung steht unter Punkt 13.1 der Bedingungen: Ausschluss der täglichen Kündigungsmöglichkeit bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beendet automatisch den Versicherungsvertrag

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der volle Versicherungsschutz setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Grundleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Da letztere bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leistet, werden von der DFV pauschal 57,5 % der erstattungsfähigen Aufwendungen abgezogen. Wir empfehlen Ihnen daher für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Punkt 13.1 in den Versicherungsbedingungen verzichtet die DFV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Dieser Tarif der DFV wird häufig als ein Tarif ohne Gesundheitsfragen beworben. Tatsächlich ist es aber so, dass der Kunde im Antrag mit seiner Unterschrift bestätigen muss, eine Gesundheitsfrage mit "Nein" beantwortet zu haben. Tut er dies nicht, wird der Antrag von der DFV nicht policiert.

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen



Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, es gibt keine Chipkarte zur vereinfachten, direkten Abrechnung zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.

Die Abrechnung der Kosten für die Einbettzimmer-Unterbringung sowie für die wahlärztlichen Leistungen, also Behandlungen durch Chefärzte oder Spezialisten, werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Diese Rechnung reichen Sie dann bei der DFV ein.



Was passiert, wenn Sie Ihre private Grundversicherung komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich gesetzlich krankenversichern?




Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif KlinikSchutz Exklusiv sieht keine allgemeine Wartezeit vor.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif KlinikSchutz Exklusiv sieht keine besondere Wartezeit vor.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Im Tarif DFV KlinikSchutz Exklusiv sind keine Wartezeiten vorgesehen.


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