Der Tarif SP 1 der Continentale Versicherung erstattet die Kosten für Einbettbettzimmer-Unterbringung, Chefarztbehandlung, Belegärzte und ambulante Operationen. Der Tarif ist ausdrücklich als Ergänzung zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung gedacht, sofern in der bereits bestehenden privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, also Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen wie z.B. Chefarztbehandlungen versichert sind.
Continentale SP1 |
Keine Wartezeit | |
Keine Wartezeit | |
Mehrkosten Liegendtransporte | Leistungen aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Aufteilung Behandlungskosten | Regelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Erstattung 10 EUR Zuzahlung | Nein |
Kur- und Anschlussheilbehandlung | Ja |
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Ja |
Aufteilung der Kosten | Regelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Kur- und Anschlussheilbehandlung | Ja |
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Ja |
Aufteilung der Kosten | Regelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Erstattung Chefarzt | Ja, zu 100% |
Chefarzterstattung über Höchstsatz | Ja, ohne Begrenzung |
Erstattung Belegarzt | Ja, zu 100 % |
Belegarzterstattung über Höchstsatz | Nein, nur bis Höchstsatz |
Ambulante Operationen | Leistungen aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Ambulante OP über Höchstsatz | Leistungen aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Vor- und nachstationäre Behandlung | Ja, gemäß § 115 a SGB V |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung | Ja, zu 100% |
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Stationäre Psychotherapie | Ja |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt | Ja, 50 EUR pro Tag |
Erstattung Chefarzt | Ja, zu 100% |
Chefarzterstattung über Höchstsatz | Ja, ohne Begrenzung |
Erstattung Belegarzt | Ja, zu 100 % |
Belegarzterstattung über Höchstsatz | Nein, nur bis Höchstsatz |
Ambulante Operationen | Nein, Leistungen erfolgen ggf. aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Ambulante OP über Höchstsatz | Nein, Leistungen erfolgen ggf. aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Vor- und nachstationäre Behandlung | Ja, gemäß § 115 a SGB V |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung | Ja, zu 100% |
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Stationäre Psychotherapie | Ja |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt | Ja, 50 EUR pro Tag |
Konstante Beiträge im Alter? | Sofort konstant, da mit Alterssparanteil |
Stiftung Warentest (Finanztest) | Der Tarif wurde nicht getestet |
Unterkunftsleistungen | 100% im Einbettzimmer |
Freie Krankenhauswahl | Leistungen aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Gemischte Heilanstalten? | Ja |
Reine Privatklinik | Ja, ohne allgemeine Krankenhausleistungen |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett | Ja, 20 EUR bzw. 40 EUR pro Tag |
Rooming In | Nein |
Unterkunftsleistungen | 100% im Einbettzimmer |
Freie Krankenhauswahl | Leistungen erfolgen aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Gemischte Heilanstalten? | Ja |
Reine Privatklinik | Ja, für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen müssen aus Ihrem PKV-Grundtarif erfolgen. |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett | Ja, 20 EUR bzw. 40 EUR pro Tag |
Rooming In | Nein |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Ja |
Kündigung PKV-Grundtarif | Weiterführung mit anderem PKV-Grundtarif oder Beendigung der Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | Keine Wartezeiten |
Erlass Wartezeiten | Keine Wartezeit |
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Nein, im Tarif Continentale SP1 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Nein, im Tarif Continentale SP1 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Nein, Mehrkosten für Liegend-Transporte gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.
Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 1- Bettzimmer und Chefarztbehandlung.
Ja, erstattet werden die Ein- und Zweibettzimmerzuschläge und die Kosten für privatärztliche Behandlung bei Anschlussrehabilitationsmaßnahmen, soweit
- für die vorausgegangene Akutbehandlung im Krankenhaus eine Leistungspflicht bestand.
- die Anschlussheilbehandlung vom Krankenhausarzt veranlasst wird und die Erkrankung nach Verlegung aus der Akutbehandlung weiterhin krankenhaustypischer Behandlung bedarf und zwischen Entlassung aus dem Akutkrankenhaus und Aufnahme in der Krankenanstalt, in der die Anschlussrehabilitation durchgeführt werden soll, nicht mehr als 2 Wochen liegen.
Es besteht die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen. Die Meldung kann durch Sie selbst, Ihre Angehörigen oder durch das Krankenhaus erfolgen.
Im eigenen Interesse sollten Sie jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.
Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 1 Bettzimmer und Chefarztbehandlung.
Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
Nein, auch bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung bleibt das Belegarzthonorar auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Honorarvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom Belegarzt nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Patient nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich eine Privatabrechnung verlangt.
Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihrer privaten Krankenkasse wird in Abzug gebracht.
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Ja, Sie erhalten pro Tag 50 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
Der Tarif wurde nicht getestet.
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer.
Wichtig: Wenn Ihr Vollkosten-Grundtarif bereits Leistungen für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus vorsieht, können Sie den Tarif Continentale SP 1 nicht abschließen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung mit einer Leistung von mindestens 40 EUR pro Tag. Mit den daraus erbrachten Leistungen können Sie dann zusätzlich enstehende Kosten für Unterkunftsleistungen abdecken.
Nein, die anfallenden Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Ja, die Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Continentale bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik bis zum GOÄ Höchstsatz erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.
Sofern Ihr Vollkosten-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer.
Wichtig: Wenn Ihr Vollkosten-Grundtarif bereits Leistungen für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus vorsieht, können Sie den Tarif Continentale SP 1 nicht abschließen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung mit einer Leistung von mindestens 40 EUR pro Tag. Mit den daraus erbrachten Leistungen können Sie dann zusätzlich enstehende Kosten für Unterkunftsleistungen abdecken.
Nein, die anfallenden Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Ja, die Continentale leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn
a) es sich um eine Notfalleinweisung handelte,
b) die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
c) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte.
Ja, die Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Continentale bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik bis zum GOÄ Höchstsatz erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.
Sofern Ihr PKV-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.
Ja, Sie erhalten pro Tag 20 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zweibettzimmer in Anspruch nehmen und 40 EUR, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil ggf. von der privaten Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wenn Sie Ihre private Grundversicherung kündigen und sich bei einem anderen privaten Krankenversicherer im Grundsegment versichern, kann die Zusatzversicherung bestehen bleiben, muss bei dem neuen Versicherer bei Antragstellung aber angegeben werden. Wenn Sie Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung werden, können Sie bei der Continentale den Wechsel in den Zusatzversicherungsschutz SG1 beantragen. Wenn Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland komplett beenden, weil Sie z.B. ins Ausland verziehen, haben Sie ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Der Tarif Continentale SP 1 sieht keine Wartezeiten vor.
Ein Wartezeiterlass nicht notwendig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.