die Bayerische V.I.P. stationär Prestige - Stationärer Tarif - Krankenhauszusatzversicherung
 
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die Bayerische Krankenhauszusatzversicherung Tarif die Bayerische V.I.P. stationär Prestige

Die Krankenhauszusatzversicherung V.I.P. stationär Prestige der Bayerischen erstattet die Kosten für Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung und ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Der Tarif kann auch ergänzend zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung beantragt werden, sofern in der privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen versichert sind.

In diesem Tarif verzichtet die Bayerische auf die Wartezeiten, wenn der Versicherungsbeginn im Zeitraum 01. Februar 2024 und 31. Januar 2025 liegt.


die Bayerische

die Bayerische V.I.P. stationär Prestige
 


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Kurzübersicht - Tarif die Bayerische V.I.P. stationär Prestige

Keine Wartezeit
Keine Wartezeit
Mehrkosten LiegendtransporteJa, bis 300 EUR
Aufteilung BehandlungskostenRegelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Erstattung 10 EUR ZuzahlungNein
Kur- und AnschlussheilbehandlungJa, Kurtagegeld für 28 Tage (16 EUR / Tag)
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?Nein
Aufteilung der KostenRegelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Kur- und AnschlussheilbehandlungJa, Kurtagegeld für 28 Tage (16 EUR / Tag)
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?Nein
Aufteilung der KostenRegelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Erstattung ChefarztJa, zu 100%
Chefarzterstattung über HöchstsatzJa, ohne Begrenzung
Erstattung BelegarztJa, zu 100 %
Belegarzterstattung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Ambulante OperationenJa, zu 100%
Ambulante OP über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Vor- und nachstationäre BehandlungJa, gemäß § 115 a SGB V
Ambulante Aufnahme- und AbschlussuntersuchungJa, zu 100%
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Stationäre PsychotherapieJa
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall ChefarztJa, 30 EUR pro Tag
Erstattung ChefarztJa, zu 100%
Chefarzterstattung über HöchstsatzJa, ohne Begrenzung
Erstattung BelegarztJa, zu 100 %
Belegarzterstattung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Ambulante OperationenJa, zu 100%
Ambulante OP über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Vor- und nachstationäre BehandlungJa, gemäß § 115 a SGB V
Ambulante Aufnahme- und AbschlussuntersuchungJa, zu 100%
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Stationäre PsychotherapieJa
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall ChefarztJa, 30 EUR pro Tag
Konstante Beiträge im Alter?Steigend, da ohne Alterssparanteil.
Stiftung Warentest (Finanztest)Der Tarif wurde nicht getestet
Unterkunftsleistungen100% im Ein- und Zweibettzimmer
Freie KrankenhauswahlJa, 100% der Mehrkosten
Gemischte Heilanstalten?Ja
Reine PrivatklinikJa, ohne allgemeine Krankenhausleistungen
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 BettJa, 15 EUR bzw. 45 EUR pro Tag
Rooming InJa, bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr
Unterkunftsleistungen100% im Ein- und Zweibettzimmer.
Freie KrankenhauswahlJa, 100% der Mehrkosten
Gemischte Heilanstalten?Ja
Reine PrivatklinikJa, für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen müssen aus Ihrem PKV-Grundtarif erfolgen.
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 BettJa, 15 EUR bzw. 45 EUR pro Tag
Rooming InJa, bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr
Mindestversicherungsdauer1 Jahr
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kündigung PKV-GrundtarifWeiterführung mit anderem PKV-Grundtarif oder Beendigung der Zusatzversicherung
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Erlass WartezeitenKeine Wartezeit


Wir haben in unserem Onlinerechner den Krankenhauszusatzversicherung Tarif der die Bayerische verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Stationären Zusatzversicherung der die Bayerische können Sie bauen.


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Fragen & Antworten im Detail - Tarif die Bayerische V.I.P. stationär Prestige









Nein, im Tarif V.I.P. stationär Prestige ist keine Wartezeit vorgesehen, wenn der Versicherungsbeginn im Zeitraum 01. Februar 2024 und 31. Januar 2025 liegt. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.



Nein, im Tarif V.I.P. stationär Prestige ist keine Wartezeit vorgesehen, wenn der Versicherungsbeginn im Zeitraum 01. Februar 2024 und 31. Januar 2025 liegt. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.



Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?

Ja, die Krankentransport-Mehrkosten werden bis 300 EUR pro Krankenhausaufenthalt erstattet.

Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?

Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.

Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?

Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. Für die Dauer von max. 28 Tagen sind vom Versicherten 10 EUR pro Tag an das Krankenhaus zu bezahlen und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.

Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?

Wahlleistungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Aber, für stationäre Kuren, die im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden, wird nach vorheriger Zusage für die Dauer von bis zu 28 Tagen ein Kurtagageld in Höhe von 16 EUR tägl. gezahlt.



Hat der Tarif weitere Besonderheiten?




Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?

Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.

Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.

Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?

In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehrbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 1- Bettzimmer und Chefarztbehandlung.



Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?

Wahlleistungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabititationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Aber, für stationäre Kuren, die im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden, wird nach vorheriger Zusage für die Dauer von bis zu 28 Tagen ein Kurtagageld in Höhe von 16 EUR tägl. gezahlt.



Hat der Tarif weitere Besonderheiten?




Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?

Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.

Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.



Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?

In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehrbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 2 Bettzimmer und Chefarztbehandlung.



Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Belegarzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.


Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.

Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?

Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?

Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen vollstationären Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 30 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder bis 14 Jahre werden 2/3 des Tagessatzes ausgezahlt.

Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.



Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. 

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.



Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.



Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung ist das Belegarzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Honorarvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom Belegarzt nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Patient nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich eine Privatabrechnung verlangt.



Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Eine Vorleistung Ihres PKV-Grundtarifs wird in Abzug gebracht.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. 

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.



Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung ?

Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.



Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?

Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen vollstationären Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihres PKV-Grundtarifs  wird in Abzug gebracht.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. 

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.



Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.



Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 30 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder bis 14 Jahre wird die Hälfte des Tagessatzes ausgezahlt.



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Versicherte wird jeweils zum 01.01. eine Folgejahres in die nächsthöhere Beitragsgruppe eingestuft. Versicherte bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können wie bei allen anderen Versicherern auch, ergänzende Beitragsanpassungen nötig machen.



Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde nicht getestet.



Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- und Zweibettzimmer.

Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?

Im Tarif V.I.P. stationär Prestige erstattet die Bayerische 100 % der Mehrkosten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.

Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?

Ja, die Bayerische leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelte
  • die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
  • während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte


Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Bayerischen auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.

Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der
sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 15 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zweibettzimmer nehmen und 45 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als zwei Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder bis 14 Jahre werden 2/3 des Tagessatzes ausgezahlt.

Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?

Sofern das im Tarif V.I.P. stationär Prestige versicherte Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen als Begleitperson stationär aufgenommenen Elternteil übernommen.

Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.

Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- und Zweibettzimmer.



Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten

Im Tarif V.I.P. stationär Prestige erstattet die Bayerische 100 % der Mehrkosten. 
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung des privaten Grundtarifs Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.



Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?

Ja, die Bayerische leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

a) es sich um eine Notfalleinweisung handelte, 

b) die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder 

c) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte.



Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Bayerischen auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.

Sofern Ihr PKV-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.



Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 15 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zweibettzimmer nehmen und 45 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als zwei Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder bis 14 Jahre werden 2/3 des Tagessatzes ausgezahlt.



Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?

Ja, sofern das im Tarif V.I.P. stationär Prestige versicherte Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen als Begleitperson stationär aufgenommenen Elternteil übernommen.

Wichtig zu wissen: 
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Versicherungsjahr, im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Eine bedingungsgemäße Kündigung ist frühestens nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer möglich. Danach kann das Versicherungsverhältnis immer zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der volle Versicherungsschutz setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Grundleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Da letztere bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leistet, empfehlen wir Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10,- EUR pro Person und Jahr.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Abs. 1 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen  verzichtet die Bayerische auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, es gibt eine spezielle Bayerische-Card diese dient aber nur zur vereinfachten Eingabe der Kundendaten, sie stellt keine Kostenübernahmegarantie dar.

Sofern keine Leistungsausschlüsse vereinbart wurden, erhält der Versicherte die Karte nach drei Monaten. Die Rechnungen für Unterbringungskosten und ärztliche Wahlleistungen wie Chef- oder Belegarztbehandlung werden direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Bayerischen eingereicht.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Was passiert, wenn Sie Ihre private Grundversicherung komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich gesetzlich krankenversichern?

Wenn Sie Ihre private Grundversicherung kündigen und sich bei einem anderen privaten Krankenversicherer im Grundsegment versichern, kann die Zusatzversicherung bestehen bleiben, muss bei dem neuen Versicherer bei Antragstellung aber angegeben werden. Wenn Sie Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung werden, können Sie bei der Bayerischen im Tarif V.I.P. Stationär Prestige versichert bleiben, müssen den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung aber melden. Wenn Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland komplett beenden, weil Sie z.B.  ins Ausland verziehen, haben Sie ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif V.I.P. stationär Prestige sieht keine allgemeine Wartezeit vor, wenn der Versicherungsbeginn im Zeitraum 01. Februar 2024 und 31. Januar 2025 liegt.


Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif V.I.P. stationär Prestige sieht keine besondere Wartezeit vor, wenn der Versicherungsbeginn im Zeitraum 01. Februar 2024 und 31. Januar 2025 liegt.


Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ein Wartezeiterlass nicht notwendig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.


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