Alte Oldenburger Versicherung K 50 - Stationärer Tarif - Krankenhauszusatzversicherung
 
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Alte Oldenburger Versicherung Krankenhauszusatzversicherung Tarif Alte Oldenburger Versicherung K 50

"Befriedigend (2,9)" lautet das Urteil der Finanztest 07/20

Die Krankenhauszusatzversicherung K 50 der Alten Oldenburger erstattet die Kosten für Zweibettzimmer-Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat. 

Der Tarif ist auch als Ergänzung zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung möglich, sofern in der bereits bestehenden privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, also Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen wie z. B. Chefarztbehandlungen versichert sind.


Alte Oldenburger Versicherung

Alte Oldenburger Versicherung K 50
 


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Kurzübersicht - Tarif Alte Oldenburger Versicherung K 50

3 Monate, keine bei Unfall
3 Monate, keine bei Unfall
Mehrkosten LiegendtransporteNein
Aufteilung BehandlungskostenRegelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Erstattung 10 EUR ZuzahlungNein
Kur- und AnschlussheilbehandlungJa
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?Nein
Aufteilung der KostenRegelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Kur- und AnschlussheilbehandlungJa
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?Nein
Aufteilung der KostenRegelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung
Erstattung ChefarztJa, zu 100%
Chefarzterstattung über HöchstsatzJa, ohne Begrenzung
Erstattung BelegarztJa, zu 100 %
Belegarzterstattung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Ambulante OperationenNein
Ambulante OP über HöchstsatzKeine Leistung
Vor- und nachstationäre BehandlungJa, gemäß § 115 a SGB V
Ambulante Aufnahme- und AbschlussuntersuchungNein
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über HöchstsatzKeine Leistung
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall ChefarztJa, 32 EUR pro Tag
Stationäre PsychotherapieJa
Erstattung ChefarztJa, zu 100 %
Chefarzterstattung über HöchstsatzJa, ohne Begrenzung
Erstattung BelegarztJa, zu 100 %
Belegarzterstattung über HöchstsatzJa, keine Begrenzung
Ambulante OperationenNein, Leistungen erfolgen ggf. aus privatem Vollkosten-Grundtarif
Ambulante OP über HöchstsatzNein, Leistungen erfolgen ggf. aus privatem Vollkosten-Grundtarif
Vor- und nachstationäre BehandlungJa, gemäß § 115 a SGB V
Ambulante Aufnahme- und AbschlussuntersuchungNein
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über HöchstsatzKeine Leistung
Stationäre PsychotherapieJa
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall ChefarztJa, 32 EUR pro Tag
Konstante Beiträge im Alter?Sofort konstant, da mit Alterssparanteil
Stiftung Warentest (Finanztest)"Befriedigend (2,9)"
Unterkunftsleistungen100 % im Zweibettzimmer
Freie KrankenhauswahlNein
Gemischte Heilanstalten?Ja
Reine PrivatklinikJa, ohne allgemeine Krankenhausleistungen
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 BettJa, 16 EUR pro Tag
Rooming InNein
Unterkunftsleistungen100% im Zweibettzimmer
Freie KrankenhauswahlLeistungen erfolgen ggf. aus privatem Vollkosten-Grundtarif
Gemischte Heilanstalten?Nein, nur bei schriftlicher Zusage
Reine PrivatklinikJa, für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen müssen aus Ihrem PKV-Grundtarif erfolgen.
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 BettJa, 16 EUR pro Tag
Rooming InNein
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Ja
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kündigung PKV-GrundtarifWeiterführung mit anderem PKV-Grundtarif oder Beendigung der Zusatzversicherung
Leistungsanspruch ab?3 Monate
Leistungsanspruch ab?8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung
Erlass WartezeitenNein


Wir haben in unserem Onlinerechner den Krankenhauszusatzversicherung Tarif der Alte Oldenburger Versicherung verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Stationären Zusatzversicherung der Alte Oldenburger Versicherung können Sie bauen.


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs Alte Oldenburger Versicherung K 50 zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Fragen & Antworten im Detail - Tarif Alte Oldenburger Versicherung K 50









Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Alte Oldenburger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.



Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Alte Oldenburger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.



Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?

Nein, Krankentransport-Mehrkosten werden nicht erstattet.

Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?

Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.

Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?

Nein, diese Kosten werden nicht übernomen, sind vom Versicherten an das Krankenhaus zu bezahlen und werden von diesem an seine Krankenkasse weitergeleitet.

Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?

Ja, Wahlleistungskosten werden dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Anschlussheilbehandlung anfallen.  Voraussetzung ist, dass der Anschlussheilbehandlung eine mit dieser in Zusammenhang stehende stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen ist und die Anschlussheilbehandlung spätestens acht Tage nach der Entlassung aus der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.

Hat der Tarif weitere Besonderheiten?




Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?

Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.

Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.



Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?

In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 2- Bettzimmer und Chefarztbehandlung.



Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?

Ja, Wahlleistungskosten werden dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Anschlussheilbehandlung anfallen.  Voraussetzung ist, dass der Anschlussheilbehandlung eine mit dieser in Zusammenhang stehende stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen ist und die Anschlussheilbehandlung spätestens acht Tage nach der Entlassung aus der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.



Hat der Tarif weitere Besonderheiten?




Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?

Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.

Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.



Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer privaten Grundversicherung und der Wahlleistungs-Zusatzversicherung aufgeteilt?

In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung.



Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, das Belegarzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.


Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

Der Tarif leistet nicht für ambulante Operationen.




Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Der Tarif leistet nicht für das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?

Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z. B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.

Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.



Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?

Nein, die Aufwendungen für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungungen sind nicht gesondert erstattungsfähig.

Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Der Tarif K 50 der Alten Oldenburger leistet nicht für ärztliche Honorare im Zusammenhang mit ambulanten Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen.

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 32 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.

Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.



Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.

Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.



Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Ja, bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung ist das Belegarzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Honorarvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom Belegarzt nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Patient nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich eine Privatabrechnung verlangt.



Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Alte Oldenburger K 50.

Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Alte Oldenburger K 50.

Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.



Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung ?

Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z. B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.

Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.



Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?

Nein, die Aufwendungen für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungungen sind nicht gesondert erstattungsfähig.



Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Der Tarif K 50 der Alten Oldenburger leistet nicht für ärztliche Honorare im Zusammenhang mit ambulanten Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen.



Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.



Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 32 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

"Befriedigend (2,9)" lautet das Urteil der Finanztest 07/20



Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer.

Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?

Im Tarif K 50 leistet die Alte Oldenburger nicht für Mehrkosten. 
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese nicht erstattungsfähig.


Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?

Ja, die Alte Oldenburger leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelte
  • die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war
  • während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte oder
  • es sich um eine medizinisch notwendige stationäre Anschlussheilbehandlung handelte, die innerhalb von acht Tagen nach der stationären Akutbehandlung angetreten wurde


Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Alten Oldenburger auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.

Die anfallenden Mehrkosten bei Wahl eines anderen als dem in der Einweisung genannten Krankenhauses – also in diesem Fall bei der Wahl einer reinen Privatklinik – werden nicht erstattet. Im Tarif Alte Oldenburger K 50 sind ausschließlich die Mehrkosten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen versichert, allgemeine Krankenhausleistungen gehören nicht zu den tariflichen Leistungen. 

Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.



Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 16 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.

Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?

Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernomen.

Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.

Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer.

Wichtig: Wenn Ihr Vollkosten-Grundtarif bereits Leistungen für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus vorsieht, können Sie den Tarif Alte Oldenburger K 50 nicht abschließen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung mit einer Leistung von mindestens 40 EUR pro Tag. Mit den daraus erbrachten Leistungen können Sie dann zusätzlich enstehende Kosten für Unterkunftsleistungen abdecken.



Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten

Im Tarif K 50 leistet die Alte Oldenburger nicht für Mehrkosten. 
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese nicht erstattungsfähig.

Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.



Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?

Nein, die Alte Oldenburger leistet nur dann für Heilbehandlungen in gemischten Heilanstalten, wenn dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt wurde. Selbst für Notfalleinweisungen gibt es keine Ausnahmeregelung.



Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Ja, die Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Alten Oldenburger bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik bis zum GOÄ Höchstsatz erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.

Die anfallenden Mehrkosten bei Wahl eines anderen als dem in der Einweisung genannten Krankenhauses – also in diesem Fall bei der Wahl einer reinen Privatklinik – werden nicht erstattet. Im Tarif Alte Oldenburger K 50 sind ausschließlich die Mehrkosten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen versichert, allgemeine Krankenhausleistungen gehören nicht zu den tariflichen Leistungen. 

Sofern Ihr PKV-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.



Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?

Ja, Sie erhalten pro Tag 16 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.



Werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder erstattet?

Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.

Wichtig zu wissen: 
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre, im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das VJ beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der volle Versicherungsschutz setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Leistungen Ihrer privaten Krankenkasse zusammen. Sofern letztere bei Auslandsbehandlungen nicht oder nur teilweise leistet, empfehlen wir Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II Abs. 2 der AVB verzichtet die Alte Oldenburger auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Ja, es gibt eine Alte-Oldenburger-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.

Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chef- oder Belegärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Alten Oldenburger eingereicht.



Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.



Was passiert, wenn Sie Ihre private Grundversicherung komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich gesetzlich krankenversichern?

Wenn Sie Ihre private Grundversicherung kündigen und sich bei einem anderen privaten Krankenversicherer im Grundsegment versichern, kann die Zusatzversicherung bestehen bleiben, muss bei dem neuen Versicherer bei Antragstellung aber angegeben werden. Wenn Sie Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung werden, können Sie bei der Alten Oldenburger im Tarif K 50 versichert bleiben, müssen den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung aber melden. Wenn Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland komplett beenden, weil Sie z. B. ins Ausland verziehen, haben Sie ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit für alle Krankenhausleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Alte Oldenburger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen, sofern ein Unfall eintritt.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt für Entbindungen und Psychotherapie.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Nein, ein Wartezeiterlass durch ein ärztliches Zeugnis ist nicht möglich.




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