"Befriedigend (2,9)" lautet das Urteil der Finanztest 07/20
Die Krankenhauszusatzversicherung K 50 der Alten Oldenburger erstattet die Kosten für Zweibettzimmer-Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Tarif ist auch als Ergänzung zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung möglich, sofern in der bereits bestehenden privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, also Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen wie z. B. Chefarztbehandlungen versichert sind.
Alte Oldenburger Versicherung K 50 |
3 Monate, keine bei Unfall | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Mehrkosten Liegendtransporte | Nein |
Aufteilung Behandlungskosten | Regelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Erstattung 10 EUR Zuzahlung | Nein |
Kur- und Anschlussheilbehandlung | Ja |
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Nein |
Aufteilung der Kosten | Regelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Kur- und Anschlussheilbehandlung | Ja |
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Nein |
Aufteilung der Kosten | Regelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Erstattung Chefarzt | Ja, zu 100% |
Chefarzterstattung über Höchstsatz | Ja, ohne Begrenzung |
Erstattung Belegarzt | Ja, zu 100 % |
Belegarzterstattung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Ambulante Operationen | Nein |
Ambulante OP über Höchstsatz | Keine Leistung |
Vor- und nachstationäre Behandlung | Ja, gemäß § 115 a SGB V |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung | Nein |
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über Höchstsatz | Keine Leistung |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt | Ja, 32 EUR pro Tag |
Stationäre Psychotherapie | Ja |
Erstattung Chefarzt | Ja, zu 100 % |
Chefarzterstattung über Höchstsatz | Ja, ohne Begrenzung |
Erstattung Belegarzt | Ja, zu 100 % |
Belegarzterstattung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Ambulante Operationen | Nein, Leistungen erfolgen ggf. aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Ambulante OP über Höchstsatz | Nein, Leistungen erfolgen ggf. aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Vor- und nachstationäre Behandlung | Ja, gemäß § 115 a SGB V |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung | Nein |
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über Höchstsatz | Keine Leistung |
Stationäre Psychotherapie | Ja |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt | Ja, 32 EUR pro Tag |
Konstante Beiträge im Alter? | Sofort konstant, da mit Alterssparanteil |
Stiftung Warentest (Finanztest) | "Befriedigend (2,9)" |
Unterkunftsleistungen | 100 % im Zweibettzimmer |
Freie Krankenhauswahl | Nein |
Gemischte Heilanstalten? | Ja |
Reine Privatklinik | Ja, ohne allgemeine Krankenhausleistungen |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett | Ja, 16 EUR pro Tag |
Rooming In | Nein |
Unterkunftsleistungen | 100% im Zweibettzimmer |
Freie Krankenhauswahl | Leistungen erfolgen ggf. aus privatem Vollkosten-Grundtarif |
Gemischte Heilanstalten? | Nein, nur bei schriftlicher Zusage |
Reine Privatklinik | Ja, für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen müssen aus Ihrem PKV-Grundtarif erfolgen. |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett | Ja, 16 EUR pro Tag |
Rooming In | Nein |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Ja |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Kündigung PKV-Grundtarif | Weiterführung mit anderem PKV-Grundtarif oder Beendigung der Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Nein |
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Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Alte Oldenburger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Alte Oldenburger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.
Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 2- Bettzimmer und Chefarztbehandlung.
Ja, Wahlleistungskosten werden dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Anschlussheilbehandlung anfallen. Voraussetzung ist, dass der Anschlussheilbehandlung eine mit dieser in Zusammenhang stehende stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen ist und die Anschlussheilbehandlung spätestens acht Tage nach der Entlassung aus der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.
Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung.
Der Tarif leistet nicht für ambulante Operationen.
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z. B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
Ja, bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung ist das Belegarzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Honorarvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom Belegarzt nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Patient nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich eine Privatabrechnung verlangt.
Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Alte Oldenburger K 50.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Alte Oldenburger K 50.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z. B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Nein, die Aufwendungen für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungungen sind nicht gesondert erstattungsfähig.
Der Tarif K 50 der Alten Oldenburger leistet nicht für ärztliche Honorare im Zusammenhang mit ambulanten Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Ja, Sie erhalten pro Tag 32 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
"Befriedigend (2,9)" lautet das Urteil der Finanztest 07/20
Ja, die Alte Oldenburger leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn
Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Alten Oldenburger auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.
Die anfallenden Mehrkosten bei Wahl eines anderen als dem in der Einweisung genannten Krankenhauses – also in diesem Fall bei der Wahl einer reinen Privatklinik – werden nicht erstattet. Im Tarif Alte Oldenburger K 50 sind ausschließlich die Mehrkosten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen versichert, allgemeine Krankenhausleistungen gehören nicht zu den tariflichen Leistungen.
Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer.
Wichtig: Wenn Ihr Vollkosten-Grundtarif bereits Leistungen für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus vorsieht, können Sie den Tarif Alte Oldenburger K 50 nicht abschließen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung mit einer Leistung von mindestens 40 EUR pro Tag. Mit den daraus erbrachten Leistungen können Sie dann zusätzlich enstehende Kosten für Unterkunftsleistungen abdecken.
Im Tarif K 50 leistet die Alte Oldenburger nicht für Mehrkosten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese nicht erstattungsfähig.
Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.
Nein, die Alte Oldenburger leistet nur dann für Heilbehandlungen in gemischten Heilanstalten, wenn dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt wurde. Selbst für Notfalleinweisungen gibt es keine Ausnahmeregelung.
Ja, die Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Alten Oldenburger bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik bis zum GOÄ Höchstsatz erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.
Die anfallenden Mehrkosten bei Wahl eines anderen als dem in der Einweisung genannten Krankenhauses – also in diesem Fall bei der Wahl einer reinen Privatklinik – werden nicht erstattet. Im Tarif Alte Oldenburger K 50 sind ausschließlich die Mehrkosten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen versichert, allgemeine Krankenhausleistungen gehören nicht zu den tariflichen Leistungen.
Sofern Ihr PKV-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.
Ja, Sie erhalten pro Tag 16 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Ja, es gibt eine Alte-Oldenburger-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.
Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chef- oder Belegärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Alten Oldenburger eingereicht.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wenn Sie Ihre private Grundversicherung kündigen und sich bei einem anderen privaten Krankenversicherer im Grundsegment versichern, kann die Zusatzversicherung bestehen bleiben, muss bei dem neuen Versicherer bei Antragstellung aber angegeben werden. Wenn Sie Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung werden, können Sie bei der Alten Oldenburger im Tarif K 50 versichert bleiben, müssen den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung aber melden. Wenn Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland komplett beenden, weil Sie z. B. ins Ausland verziehen, haben Sie ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.