Tarifleistungen: Die Krankenhauszusatzversicherung Klinik premium der R+V erstattet die Kosten für die stationäre Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, ambulante Operationen, sowie vor- und nachstationäre Behandlungen.
Die Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz der Gebührenordnung begrenzt.
Auf die Anzeigepflicht gemäß § 9 AVB, wonach jede Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen ist, wird verzichtet.
Ersatzkrankenhaustagegeld: Werden Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Auszahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes.
30 EUR pro Tag bei Verzicht auf die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer,
40 EUR pro Tag bei Verzicht auf die gesondert berechenbare chefärztliche / wahlärztliche Behandlung.
Wartezeiten: Die R+V verzichtet auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten.
Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, er unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.
Schadenfreiheitsrabatte oder Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind in diesem Tarif nicht einkalkuliert.
Der Tarif Klinik Premium der R+V bietet ein hochwertiges Leistungspaket an. Einzige Einschränkung ist, dass keine Leistungen für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen erfolgen. Pluspunkt ist jedoch, dass die R+V auf die Wartezeiten verzichtet.
Bitte beachten Sie, dass sowohl der ARAG-Tarif 261, als auch der Barmenia-Tarif TopS für die ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen leisten und sogar etwas günstiger sind.