Tarifleistungen: Der Tarif UZ1 der DKV ist bisher einzigartig am deutschen Markt. Er bietet ausschließlich Leistungen für die stationäre Unterbringung im Einbettzimmer.
Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
Auf die Anzeigepflicht gemäß § 9 AVB ist zu achten! Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.
Ersatzkrankenhaustagegeld: Werden Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Auszahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes.
50 EUR pro Tag bei Verzicht auf die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer.
Wartezeiten: Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, die besonderen Wartezeiten acht Monate. Letztere gelten nur für Entbindungen.
Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Beitragskalkulation: Der Tarif wurde ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, somit ist der Beitrag für Jugendliche und junge Erwachsene sehr niedrig. Aufgrund der nicht vorhandenen Alterungsrückstellungen erfolgt jeweils zum 01.01. des Jahres, in dem die versicherte Person 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80 bzw. 90 wird, die Einstufung in die nächsthöhere Beitragsgruppe.
Schadenfreiheitsrabatte oder Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind in diesem Tarif nicht einkalkuliert.
Der Tarif ist sehr günstig, da er nur für die stationäre Unterbringung leistet. Weiterhin hat er den großen Vorteil, dass für den Abschluss keine Gesundheitsfragen zu beantworten sind.
Ein Antrag ist demnach grundsätzlich auch dann noch annahmefähig, wenn bei der zu
versichernden Person bereits gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind die bereits vor Antragstellung medizinisch notwendigen Operationen und die laufenden Behandlungen, bei denen ein Arzt innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung in Erwägung gezogen hat.