Tarifleistungen: Der Tarif KGZ2 der DKV bietet Leistungen für die stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, sowie vor- und nachstationäre Behandlungen.
Die Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz der Gebührenordnung begrenzt.
Auf die Anzeigepflicht gemäß § 9 AVB ist zu achten! Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.
Ersatzkrankenhaustagegeld: Werden Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Auszahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes.
20 EUR pro Tag bei Verzicht auf die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer und zeitgleich Verzicht auf die gesondert berechenbare chefärztliche / wahlärztliche Behandlung.
Wartezeiten: Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, die besonderen Wartezeiten acht Monate. Letztere gelten nur für Entbindungen. Ein Erlass der Wartezeiten kann durch Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses beantragt werden. Die Kosten für ein solches Dokument liegen bei ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller selbst zu tragen.
Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, er unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.
Schadenfreiheitsrabatte oder Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind in diesem Tarif nicht einkalkuliert.
Der Tarif KGZ2 der DKV befindet sich im Mittelfeld der stationären Krankenzusatzversicherungen. Er bietet leider keine Leistungen für ambulanten Operationen und ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen. Zudem ist der Tarif sogar teurer als der leistungsstärkere Tarif ARAG 262.