Tarifleistungen: Die Krankenhauszusatzversicherung Komfort U der AXA erstattet die Kosten für die stationäre Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, sowie vor- und nachstationäre Behandlungen.
Die Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz der Gebührenordnung begrenzt.
Auf die Anzeigepflicht gemäß § 9 AVB, wonach jede Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen ist, wird verzichtet.
Ersatzkrankenhaustagegeld: Ein Ersatzkrankenhaustagegeld wird bei Verzicht auf die Wahlleistungen nicht gezahlt.
Wartezeiten: Auf die allgemeinen Wartezeiten verzichtet die AXA. Die besonderen Wartezeiten beträgt acht Monate, gilt jedoch nur für Entbindungen.
Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, er unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.
Schadenfreiheitsrabatte oder Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind in diesem Tarif nicht einkalkuliert.
Der Tarif Komfort-U der AXA bietet ein solides Leistungspaket. Leider enthält dieses jedoch keine Leistungen für ambulante Operationen. Weiterhin zahlt der Tarif kein Ersatzkrankenhaustagegeld, sofern auf die Chefarzt- oder Wahlarztbehandlung, sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer verzichtet wird.