Barmenia Versicherungen Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Barmenia Versicherungen B-Smart+
"Ausreichend (3,8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der
Barmenia Tarif Smart+ setzt seinen Schwerpunkt auf die Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden. Hierzu zählen z. B. die Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen, zahnmedizinische Maßnahmen (einschließlich Kieferorthopädie) und ein umfangreicher Versicherungsschutz im Ausland. Eine Besonderheit ist die Soforthilfe (5.000 EUR) bei schweren Erkrankungen.
Der Tarif Barmenia Smart+ erstattet außerdem
100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und
100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis
bis 150 EUR pro Kalenderjahr.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten
300 EUR erstattet.
Barmenia Versicherungen B-Smart+ |
|
Kurzübersicht - Tarif Barmenia Versicherungen B-Smart+
Konstante Beiträge im Alter? | Steigend, da ohne Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | 150 EUR / Kalenderjahr |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Ja |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich (Ausnahme:Krankengeld, Krankenhausleistungen ) |
Schutzimpfungen | Ja, 100 EUR / Kalenderjahr |
Hörgeräte | Ja, bis 600 EUR / Kalenderjahr |
Vorsorgeuntersuchungen | Nein |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Zuzahlungen | Ja, 100 % |
Med. Behandlung im Ausland? | Ja |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 100 % |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 100 % |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Ja, 100 % |
Osteopathische Leistungen | Ja, 100 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Nein |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Ja |
Teilheilpraktiker | Ja |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Ja, auch ohne med. Begründung |
Lasik OP | Ja, einmalig 1.000 EUR (nach 2 Jahren) |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 300 EUR / 24 Monate |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Ja |
Glaukomvorsorge | Nein |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Ja, 2,50 EUR. Ist schon im Beitrag enthalten. |
Stiftung Warentest (Finanztest) | "Ausreichend (3,8)" |
Mindestversicherungsdauer | 12 Monate |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein, nur Auslandsreisekrankenversicherung weltweit |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Leistungsanspruch ab? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | Keine Wartezeit |
Erlass Wartezeiten | Keine Wartezeit |
Arzt für Naturheilverfahren | Ja, 100 % |
Arzneimittel vom Arzt | Ja, 100 % |
Heilmittel vom Arzt | Ja, 100 % |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Ja |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der Barmenia Versicherungen verschiedenen hochwertigen
Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen
umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung
der Barmenia Versicherungen können Sie bauen.
Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs Barmenia Versicherungen B-Smart+ zu informieren und
die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und
abschließen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Versicherungen B-Smart+
Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?
Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?
Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?
Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?
Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Der Tarif ist ohne
Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 30., 40., 50. und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der
Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, der Tarif sieht auch eine Erstattung für verschiedene stationäre Leistungen vor, z. B. für Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen oder ein Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes.
Ja, Sie erhalten 5.000 EUR einmalig während der gesamten Vertragsdauer, wenn eine schwere, ärztlich diagnostizierte Erkrankung auftritt.
Ja, der Tarif sieht auch Leistungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie vor.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 150 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif Smart+ leistet sofort in voller Höhe. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja und nein.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Nein, die Vorleistung der GKV ist Voraussetzung für die Kostenübernahme bei
- Krankengeld bei Erkrankung des versicherten Kindes
- Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen
- teilweise bei Zahn- und Kieferregulierung
Leistet die GKV in diesen Fällen nicht, so entfällt auch die Leistung aus dem Tarif Barmenia Smart+.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Ja, der Barmenia Tarif Smart erstattet für Reise-Schutzimpfungen 100%, bis 100 EUR pro Kalenderjahr.
Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?
Ja, der Barmenia Tarif Smart+ erstattet 100 % der Kosten für Hörgeräte bis zu einem Gesamtbetrag von 600 EUR pro Kalenderjahr. Von dem Gesamtbetrag werden Leistungen für bereits bezogene Heil- und Hilfsmittel abgezogen.
Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?
Nein, der Tarif Barmenia Smart + leistet generell nicht für Vorsorgeuntersuchungen.
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Nein, der Tarif Barmenia Smart + leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?
Ja, im Tarif Smart+ erstattet die Barmenia 100 % der gesetzliche vorgesehenen Zuzahlungen für
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- medizinische Rehabilitation
- Fahrtkosten
Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?
Ja, der Tarif Barmenia Smart + leistet bei einem im Ausland akut eintretenden
Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie zahnärztliche Notversorgung.
Die
Tarifleistung umfasst nicht den vollen Versicherungsschutz einer
Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher für
berufliche und private Reisen eine separate
Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
100 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
100 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
35.1 bis 35.6 Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen
19.1 bis 19.8. für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der Barmenia im Tarif Smart+ nicht erstattet.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Smart+ leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?
Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?
Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?
Ja, sofern die Sehhilfe zum Ausgleich einer Sehschwäsche dient, wird auch für Sonnenbrillen mit Sehstärke in tariflichem Umfang geleistet. Für die Tönung der Gläser ist dann kein gesonderter medizinischer Nachweis erforderlich.
Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?
Ja, der Barmenia Tarif Smart+ erstattet 100% für LASIK-Maßnahmen, bis 1.000 EUR für beide Augen. Die Kosten werden einmalig ersetzt, frühestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Versicherungsbeginn.
Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Ja, die Aufwendungen für die von einem Augenarzt verordneten Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 2 Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 300 EUR zu 100 % erstattet.
Sofern die Sehhilfe zum Ausgleich einer Sehschwäche dient, wird auch für Sonnenbrillen mit Sehstärke in tariflichem Umfang geleistet. Für die Tönung der Gläser ist dann kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, die 300 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?
Nein, der Tarif Smart+ leistet nicht für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.
Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?
Nein, eine innerhalb der 2 Jahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen neuen Leistungsanspruch aus.
Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?
Ja, im Tarif Smart+ der Barmenia wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von 2,50 EUR monatlich erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Ausreichend (3,8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwölf Monate.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Monats, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die
Gesundheitsfragen ansehen.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Barmenia.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?
Der Tarif Barmenia Smart+ sieht keine Wartezeiten vor.
Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?
Der Tarif Barmenia Smart+ sieht keine Wartezeiten vor.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Nicht nötig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des
Hufelandverzeichnis und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
100% für ärztlich verordnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Smart+ leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.