DKV KNHB - Ambulanter Tarif - Heilpraktiker Zusatzversicherung
 
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DKV Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif DKV KNHB

Der DKV Tarif KNHB erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 1.250 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000 EUR.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Hier finden Sie einen weiteren Top Tarif der sich auf alternative Heilverfahren konzentriert und neben den allgemein üblichen Positionen auch für psychotherapeutische Behandlungen und für Heilmittel wie z. B. Massagen leistet.

Hinweis !

Seit dem 19.08.13 nimmt die DKV Sie nur noch dann im Tarif KNHB auf, wenn Sie im Antrag wahrheitsgemäß angeben können, dass Sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung weder beim Heilpraktiker noch beim Arzt alternativmedizinisch untersucht, beraten oder behandelt wurden.
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DKV

DKV KNHB
 


Dieser Tarif ist nicht abschließbar, aber Sie können aktuelle Tarife der Heilpraktiker Zusatzversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


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Kurzübersicht - Tarif DKV KNHB

Konstante Beiträge im Alter?Günstig, da ohne Alterssparanteil
Erstattung für Alternativmedizin1.000 EUR / Kalenderjahr
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?Ja
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen?Nicht erforderlich
VorsorgeuntersuchungenNein
SchutzimpfungenNein
PräventivmaßnahmenNein
ZuzahlungenNein
Med. Behandlung im Ausland?Nein
HörgeräteNein
HeilpraktikerbehandlungJa, 80 %
Arzneimittel vom HeilpraktikerJa, 80 %
Heilmittel vom HeilpraktikerJa, 80 %
Osteopathische LeistungenJa, 80 %
Psychotherapeutische LeistungenJa, 80 %
Höchstsatz GebührenverzeichnisJa
Brillen und KontaktlinsenNein
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an?Nein
GlaukomvorsorgeNein
Sonnenbrille mit StärkengläserNein
Lasik OPNein
SehschärfenänderungNein
Mehrbeitrag für Brillenträger?Nein
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Leistungsanspruch ab?3 Monate
Leistungsanspruch ab?8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung
Erlass WartezeitenJa
Arzt für NaturheilverfahrenJa, 80 %
Arzneimittel vom ArztJa, 80 %
Heilmittel vom ArztJa, 80 %
Höchstsatz HufelandverzeichnisJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der DKV verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung der DKV können Sie bauen.


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs DKV KNHB zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KNHB



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt neun Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 19., 29., 39., 49. und 59. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif KNHB leistet sofort in voller Höhe. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.



Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.



Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

Nein, der Tarif KNHB der DKV leistet generell nicht für Vorsorgeuntersuchungen.

Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Nein, der Tarif DKV KNHB leistet nicht für Schutzimpfungen.

Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Nein, der Tarif DKV KNHB leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.

Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?

Nein, der Tarif DKV KNHB leistet generell nicht für Zuzahlungen.

Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?

Nein, der Tarif DKV KNHB leistet nicht für medizinische Behandlungen während Auslandsreisen.

Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?

Nein, der Tarif DKV KNHB leistet nicht für Hörgeräte.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

80 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker verordnete, erbrachte,  nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6



Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.

Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der DKV vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000 EUR Erstattungs- oder 1.250 EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.



Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif KNHB leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.

Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Nein, der DKV Tarif KNHB leistet nicht für Sehhilfen.

Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, denn der DKV Tarif KNHB leistet generell nicht für Sehhilfen.

Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?

Nein, denn der DKV Tarif KNHB leistet generell nicht für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen.

Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?

Nein, der Tarif DKV KNHB leistet generell nicht für Sehhilfen.

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?

Nein, der Tarif DKV KNHB leistet nicht für LASIK-Behandlungen.

Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?

Nein, denn der DKV Tarif KNHB leistet generell nicht für Sehhilfen.

Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?

Nein, denn der DKV Tarif KNHB leistet generell nicht für Sehhilfen.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechnten Heilbehandlungen.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, in § 28 Pkt. 7 Teil I der allgemeinen Versicherungsbedingungen  verzichtet die DKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. Somit kann die DKV das Versicherungsverhältnis z.B. nicht deshalb beenden, weil ihr der Versicherte zu teuer wird, bzw. zu viele Leistungen in Anspruch genommen hat.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die DKV.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.


Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate, gilt aber nur für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.

Es ist das Formular der DKV zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnis und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel. Zu Heilmitteln zählen z.B. Massagen.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif KNHB leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.


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