Barmenia Versicherungen Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Barmenia Versicherungen AN+
"Gut (2,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Barmenia Tarif AN+ erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen bis 1.250 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000 EUR.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem versicherereigenem Leistungsverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000 EUR innerhalb eines Kalenderjahres. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 2 Kalenderjahren 300 EUR erstattet.
Barmenia Versicherungen AN+ |
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Kurzübersicht - Tarif Barmenia Versicherungen AN+
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja. |
Erstattung für Alternativmedizin | 1.000 EUR / Kalenderjahr |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Ja |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich, Vorleistungsvermerk (= keine Leistung) muss eingetragen sein |
Schutzimpfungen | Nein |
Hörgeräte | Nein |
Vorsorgeuntersuchungen | Nein |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Zuzahlungen | Nein |
Med. Behandlung im Ausland? | Ja |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 80 % |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 80 % |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Ja, 80 % |
Osteopathische Leistungen | Ja, 80 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Ja, 80 % |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Ja |
Teilheilpraktiker | Ja |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Ja, auch ohne med. Begründung |
Lasik OP | Nein |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 300 EUR / 24 Monate |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Ja |
Glaukomvorsorge | Nein |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Ja, 2,50 EUR. Ist schon im Beitrag enthalten. |
Stiftung Warentest (Finanztest) | "Gut (2,2)" |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein, nur Auslandsreisekrankenversicherung weltweit |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Ja |
Arzt für Naturheilverfahren | Ja, 80 % |
Arzneimittel vom Arzt | Ja, 80 % |
Heilmittel vom Arzt | Ja, 80 % |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Ja |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der Barmenia Versicherungen verschiedenen hochwertigen
Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Versicherungen AN+
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Der Tarif ist mit
Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250 EUR pro Kalenderjahr erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR pro Kalenderjahr.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif AN+ leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Bei Behandlungsrechnungen von ärztlich durchgeführten Naturheilverfahren oder ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln muss jedoch ein Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingetragen sein. Dabei ist es auch ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die Barmenia leistet dann 80 % des Rechnungsbetrags.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Nein, der Barmenia Tarif AN+ leistet nicht für Schutzimpfungen.
Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?
Nein, der Barmenia Tarif AN+ leistet nicht für Hörgeräte.
Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?
Nein, der Tarif Barmenia AN+ leistet generell nicht für Vorsorgeuntersuchungen.
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Nein, der Tarif Barmenia AN+ leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?
Nein, der Tarif Barmenia AN+ leistet generell nicht für Zuzahlungen.
Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?
Ja, der Tarif Barmenia AN+ leistet bei einem im Ausland akut eintretenden
Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie zahnärztliche Notversorgung.
Die
Tarifleistung umfasst nicht den vollen Versicherungsschutz einer
Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher für
berufliche und private Reisen eine separate
Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
80 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
35.1 bis 35.6 Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
19.1 bis 19.8.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Barmenia vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000 EUR Erstattungs- oder 1.250 EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif AN+ leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?
Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss nicht gesondert begründet oder belegt werden. Kein medizinischer Nachweis, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit oder beruflicher Nachweis, z.B. Pilot o.ä. notwendig.
Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?
Nein, der Barmenia Tarif AN+ leistet nicht für LASIK-Behandlungen.
Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 2 Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 300 EUR zu 100 % erstattet.
Das erste Kalenderjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, die 300 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?
Nein, der Tarif Barmenia AN leistet nicht für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.
Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?
Nein, die Versicherungsleistung in Höhe von 300 EUR kann alle 2 Kalenderjahre in Anspruch genommen werden. Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.
Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?
Ja, im Tarif AN+ der Barmenia wird ein monatlicher Mehrbeitrag in Höhe von 2,50 EUR verlangt, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt. Dieser Mehrbeitrag ist in dem von uns ausgewiesenen Gesamtbetrag bereits enthalten.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Gut (2,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die
Gesundheitsfragen ansehen.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Barmenia.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt 3 Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Barmenia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate, gilt aber nur für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.
Es ist das Formular der Barmenia zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des
Hufelandverzeichnis und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif AN+ leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.