Seit dem 01. Oktober 2015 firmiert die CSS Versicherung AG unter dem Namen Advigon Versicherung AG. Hinter der Advigon AG steht die deutsche HanseMerkur Versicherungsgruppe. Im Zuge der Umbenennung übernimmt die HanseMerkur Versicherungsgruppe aus Hamburg auch die Betreuung und die Verwaltung der bestehenden CSS-Verträge.
Sollten Sie zur Umfirmierung noch Fragen haben, erhalten Sie Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Service-Rufnummer 040 5555 - 4010 Antworten und Hilfestellungen.
Die Advigon Heilpraktiker-Zusatzversicherung wird von uns in zwei Tarifvarianten verglichen: Advigon AH und Advigon AH+AV.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 80 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
80 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie verordnete Heilmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne, dem Hufelandverzeichnis sowie auch für die im Versicherer eigenen Leistungsverzeichnis aufgeführten Behandlungen. | |
Leistungshöhe | Bis 1.000 EUR innerhalb eines Kalenderjahres. Innerhalb der ersten 24 Monate ist der Erstattungsbetrag auf 600 EUR begrenzt. | |
Sehhilfen | Keine Kostenübernahme | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Klärung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der Advigon wird dringlichst empfohlen. | |
Wartezeit | 3 Monate allgemeine Wartezeit Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit 8 Monate besondere Wartezeit (für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen) |
Der Advigon Tarif erstattet für alternative Heilmethoden 80 % bis 1.250 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000 EUR.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufeland- oder dem versicherereigenen Leistungsverzeichnis, einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000 EUR pro Kalenderjahr. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 80 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
80 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie verordnete Heilmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne, dem Hufelandverzeichnis sowie auch für die im Versicherer eigenen Leistungsverzeichnis aufgeführten Behandlungen. | |
Leistungshöhe | Bis 1.000 EUR innerhalb eines Kalenderjahres. Innerhalb der ersten 24 Monate ist der Erstattungsbetrag auf 600 EUR begrenzt. | |
Sehhilfen | 100 % des Rechnungsbetrages, Bis 250 EUR innerhalb von 24 Monaten. Bei Bezug einer Sehhilfe innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn beträgt die Erstattungsleistung innerhalb der ersten 24 Monate nur 50 EUR. | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Klärung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der Advigon wird dringlichst empfohlen. | |
Wartezeit | 3 Monate allgemeine Wartezeit Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit 8 Monate besondere Wartezeit (für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen) | |
Zusatzleistungen | Vorsorgeuntersuchungen: Innerhalb von 24 Monaten stehen 500 EUR für Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung. |
Der Advigon Tarif AH+AV erstattet für alternative Heilmethoden 80 % bis 1.250 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000 EUR.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufeland- oder dem versicherereigenen Leistungsverzeichnis, einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000 EUR pro Kalenderjahr. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Innerhalb von jeweils 24 Monaten stehen 500 EUR für Vorsorgeuntersuchungen, 250 EUR für Sehhilfen und diverse Zuzahlungsleistungen zur Verfügung.