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Gesundheit & Pflege

Zahnzusatzversicherung - Tarife
ohne Summenbegrenzung

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Jahr

Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung

Die überwiegende Anzahl der Zahnzusatzversicherungen arbeitet mit dem Prinzip der Summenbegrenzung.
Das bedeutet, dass Sie als Kunde in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn nur eine gewisse Summe zur Verfügung haben, bis zu der Sie Rechnungen einreichen können. Sie müssen sich also den Zugriff auf den großen Erstattungstopf über eine gewisse Zugehörigkeitsdauer "erarbeiten".
Bei einigen Versicherern kann zusätzlich auch die Anzahl der bereits mit Zahnersatz versorgten Zähne oder auch die Anzahl der fehlenden Zähne die Höhe der Leistungen in den Anfangsjahren beeinflussen.

Gründe für die Summenbegrenzung

Die Summenbegrenzung bei einer  Zahnzusatz­versicherung  kommt letztlich sowohl dem Kunden als auch dem Versicherer zugute: Der Kunde möchte langfristig guten, zuverlässigen und im Preis stabilen Versicherungsschutz. Der Versicherer kann diesen nur dann gewährleisten, wenn er verhindert, dass sich jemand kurzfristig versichert, die Zähne aufwendig sanieren lässt und im Anschluss sofort wieder kündigt.
Natürlich ist es von Vorteil, wenn ein Tarif keine Summenbegrenzung vorsieht. Dies ist aber nur bei sehr wenigen Top-Tarifen der Fall. Unmittelbar nach Versicherungsbeginn – also ohne Wartezeit – stehen Ihnen dann Leistungen aus den Bereichen Zahnbehandlung und Zahnersatz in unbegrenzter Höhe zur Verfügung. Allerdings wenden sich diese Tarife ausschließlich an Kunden, die bereits über einen bestimmten Zeitraum eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.
In den meisten Tarifen existiert eine Summenbegrenzungen, um den vorher genannten Aspekten entgegenzuwirken. Die Höhe der in den Anfangsjahren zur Verfügung stehenden Summen ist in den jeweiligen Tarifen unterschiedlich, ebenso die Länge des Zeitraums, in dem Leistungen begrenzt sind.
Hinweis
Die Begrenzungen entfallen in allen Tarifen immer dann, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

Nutzen Sie beim Vergleich der Summenbegrenzungen unseren Onlinerechner

Mit Hilfe Ihrer Vorgaben und Filter finden Sie Tarife mit außergewöhnlichen Merkmalen. So gibt es Tarife die außerordentlich hohe Leistungen erbringen. In den ersten vier Kalenderjahren gilt in diesen Tarifen dann z. B. eine Begrenzung für Zahnersatz von:
  • 1.000 € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
  • + 2.000 € Erstattungsbetrag im zweiten Kalenderjahr (= 3.000 €)
  • + 3.000 € Erstattungsbetrag im dritten Kalenderjahr (= 6.000 €)
  • + 4.000 € Erstattungsbetrag im vierten Kalenderjahr (= 10.000 €)
In der Summe stehen in den ersten vier Jahren also hier zusammen bis zu 10.000 € Erstattungsbetrag zur Verfügung.
Gleichermaßen interessant sind auch Tarife, in denen die Dauer der Summenbegrenzung nur kurz ist. In den meisten Tarifen erhalten Sie ab dem fünften Versicherungsjahr die volle Tarifleistung. Aber es gibt auch Tarife die hier die Leistungen bereits im dritten Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stellen. Nutzen Sie den Vergleich!
Grundsätzlich sagt das Vorhandensein von Summenbegrenzungen nichts über den generellen Leistungsumfang des Tarifs aus.